Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
Ablauf
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin beim zuständigen Jugendamt oder bei einer Erziehungsberatungsstelle – möglicherweise gemeinsam mit Ihrem Kind.
Kommen die Fachkräfte zur Ansicht, dass zusätzliche Hilfsmaßnahmen (z.B. Erziehungsbeistand, Erziehung in einer Tagesgruppe, sozialpädagogische Familienhilfe) nötig sind, können Sie diese beim zuständigen Jugendamt beantragen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.05.2012 freigegeben.
Gebühren
Für die Erziehungsberatung entstehen Ihnen keine Kosten.
Unterlagen
Für die Erziehungsberatung sind in der Regel keine Unterlagen nötig. Werden bei der Beratung weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen, informiert Sie das Jugendamt über erforderliche Unterlagen und Nachweise.
Zuständigkeit
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.