Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
Ablauf
Die sorgeberechtigten Eltern müssen die Erziehung in einer Tagesgruppe beim zuständigen Jugendamt beantragen. Dieses entscheidet, ob die Erziehung des Kindes in einer Tagesgruppe eine geeignete Maßnahme ist.
Bevor das Jugendamt die Erziehung in einer Tagesgruppe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festlegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.
Die Erziehung in einer Tagesgruppe kann unterschiedlich lange erfolgen, je nachdem, welche Dauer für das Kind als notwendig angesehen wird.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.01.2013 freigegeben.
Gebühren
Die leiblichen Eltern müssen sich an den Kosten der Tagespflege entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen.
Unterlagen
Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Zuständigkeit
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.