Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

EMAS - Registrierung und Aufnahme beantragen

Ablauf

Ihre Organisation muss zunächst eine Umweltprüfung durchführen. Diese dient der Feststellung, welche Auswirkungen Ihre Organisation auf die Umwelt hat. Als Ergebnis der Umweltprüfung muss Ihre Organisation eine Umwelterklärung abgeben.

Von der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassene und unabhängige Umweltgutachter oder Umweltgutachterinnen prüfen die Umwelterklärung.

Wenn die Voraussetzungen der EMAS-Verordnung erfüllt sind, validieren die Gutachterin oder der Gutachter die Umwelterklärung und erklären sie für gültig.

Nach der Validierung müssen Sie die Eintragung ins EMAS-Register bei der für Ihre Organisation zuständigen Kammer beantragen.

Die Kammer prüft Ihre Unterlagen. Sie informiert die untere Umweltschutzbehörde über die geplante Registrierung. Die Behörde hat vier Wochen Zeit, sich zur Registrierung zu äußern.

Wie untere Umweltschutzbehörde der Kammer nichts Negatives zurückmeldet, teilt die Kammer Ihrer Organisation eine Registriernummer zu.

Nach der Registrierung sind Sie berechtigt, das EMAS-Logo für die Dauer der Registrierung für Werbezwecke zu nutzen. Die Gültigkeit beträgt drei beziehungsweise vier Jahre.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.06.2014 freigegeben.

Frist

keine

Hinweis: Lassen Sie sich zeitnah nach Abschluss der EMAS-Validierung ins EMAS-Register eintragen. Sobald die validierte, das heißt für gültig erklärte Umwelterklärung vorliegt, kann die Eintragung beantragt werden. Vor der Eintragung ins EMAS-Register werden die zuständigen Umweltbehörden (Landratsämter) gehört.

Gebühren

orientieren sich an

  • den Kostensätzen der Umweltgutachterin oder Umweltgutachter und
  • den Gebührensätzen der zuständigen Kammern, die für die Eintragung ins EMAS-Register zuständig sind

Informationen

EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Gemeinschaftssystem der Europäischen Gemeinschaft für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Dieses Instrument soll Organisationen helfen, ihre Umweltleistung zu verbessern. Die aktuelle Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III), die am 11. Januar 2010 in Kraft getreten ist. Der Aufbau eines Umweltmanagementsystems (UMS) und die Abläufe entsprechen seit 2001 auch bei EMAS der ISO 14001.

EMAS steht nicht nur der verarbeitenden Industrie offen. Es steht ebenfalls offen für beispielsweise:

  • Kommunen und andere öffentliche Verwaltungen
  • kirchliche Einrichtungen
  • Banken
  • Groß- und Einzelhandelsunternehmen
  • Schulen und Hochschulen
  • Hotels und Gaststätten

Ziele von EMAS sind:

  • das Umweltbewusstsein in der Organisation zu stärken,
  • den Umweltschutz zu einem Teil der Organisationspolitik zu machen und
  • die Umweltleistung ständig zu verbessern.

Zu EMAS gehören unter anderem:

  • Umweltprüfungen: Ermittlung der wesentlichen Umweltauswirkungen
  • Audits: regelmäßige, systematische und objektive Bewertung des Systems und der erbrachten Umweltleistung
  • Information der Öffentlichkeit darüber, welche Anstrengungen die Organisation im Bereich des Umweltschutzes unternimmt

Tipp: Ausführliche Informationen rund um EMAS finden Sie auf der EMAS-Internetseite und der Internetseite des Umweltgutachterausschusses (UGA). Nähere Informationen zu Fördermöglichkeiten, Inhalten und Abläufen im Bereich von EMAS in Baden-Württemberg finden Sie im Online-Auftritt des Umweltministeriums.

Rechtsgrundlage

  • Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III)
  • Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 - Umweltauditgesetz (UAG)

Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Beschreibung der Unternehmensbereiche, die das EMAS-Logo erhalten sollen
  • die für gültig erklärte Umwelterklärung

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Durchführung einer Umweltprüfung durch die Organisation
  • Einrichtung eines Umweltmanagementsystems
  • Veröffentlichung einer Umwelterklärung

Zuständigkeit

die für Ihre Organisation zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)