EMAS - Registrierung und Aufnahme beantragen
Ablauf
Ihre Organisation muss zunächst eine Umweltprüfung durchführen. Diese dient der Feststellung, welche Auswirkungen Ihre Organisation auf die Umwelt hat. Als Ergebnis der Umweltprüfung muss Ihre Organisation eine Umwelterklärung abgeben.
Von der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassene und unabhängige Umweltgutachter oder Umweltgutachterinnen prüfen die Umwelterklärung.
Wenn die Voraussetzungen der EMAS-Verordnung erfüllt sind, validieren die Gutachterin oder der Gutachter die Umwelterklärung und erklären sie für gültig.
Nach der Validierung müssen Sie die Eintragung ins EMAS-Register bei der für Ihre Organisation zuständigen Kammer beantragen.
Die Kammer prüft Ihre Unterlagen. Sie informiert die untere Umweltschutzbehörde über die geplante Registrierung. Die Behörde hat vier Wochen Zeit, sich zur Registrierung zu äußern.
Wie untere Umweltschutzbehörde der Kammer nichts Negatives zurückmeldet, teilt die Kammer Ihrer Organisation eine Registriernummer zu.
Nach der Registrierung sind Sie berechtigt, das EMAS-Logo für die Dauer der Registrierung für Werbezwecke zu nutzen. Die Gültigkeit beträgt drei beziehungsweise vier Jahre.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.06.2014 freigegeben.
Frist
keine
Hinweis: Lassen Sie sich zeitnah nach Abschluss der EMAS-Validierung ins EMAS-Register eintragen. Sobald die validierte, das heißt für gültig erklärte Umwelterklärung vorliegt, kann die Eintragung beantragt werden. Vor der Eintragung ins EMAS-Register werden die zuständigen Umweltbehörden (Landratsämter) gehört.
Gebühren
orientieren sich an
- den Kostensätzen der Umweltgutachterin oder Umweltgutachter und
- den Gebührensätzen der zuständigen Kammern, die für die Eintragung ins EMAS-Register zuständig sind
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III)
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 - Umweltauditgesetz (UAG)
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Beschreibung der Unternehmensbereiche, die das EMAS-Logo erhalten sollen
- die für gültig erklärte Umwelterklärung
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Durchführung einer Umweltprüfung durch die Organisation
- Einrichtung eines Umweltmanagementsystems
- Veröffentlichung einer Umwelterklärung
Zuständigkeit
die für Ihre Organisation zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)