Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Erlaubnis zur Vollzeitpflege beantragen

Ablauf

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt und vereinbaren einen Gesprächstermin. Das Jugendamt beantwortet Ihnen in einem ersten ausführlichen Beratungsgespräch alle Fragen und gibt Ihnen Informationen zur Bewerbung um ein Pflegekind.

Hat sich nach dem Gespräch Ihr Entschluss gefestigt, bewerben Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen beim Jugendamt. Dieses prüft Ihre Bewerbung und vereinbart weitere Gesprächstermine. Darin wird geklärt ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Diese Gespräche können bei Ihnen zu Hause stattfinden, damit sich das Jugendamt einen Eindruck von Ihren Wohnverhältnissen machen kann.

Tipp: Es ist sehr wichtig, dass Sie sich mit den Folgen und Veränderungen, die auf Sie zukommen können, vertraut machen und sich darauf einstellen. Parallel zu den Gesprächen bieten manche Jugendämter beziehungsweise freie Träger Informationsveranstaltungen oder Seminare an. Dort erhalten Sie Erfahrungsberichte von Pflegeeltern sowie weitere Informationen und können sich auf die Aufnahme eines Pflegekindes vorbereiten.

In einem abschließenden Gespräch treffen Sie zusammen mit dem Jugendamt die grundsätzliche Entscheidung, ob Sie die Pflege eines Kindes übernehmen wollen. Hält das Jugendamt Sie für geeignet, merkt es Sie als mögliche Pflegeeltern vor.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.05.2012 freigegeben.

Gebühren

keine

Informationen

Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Die Auswahl der Pflegeeltern und die anschließende Vermittlung erfolgen durch das Jugendamt.

Unterlagen

  • erweitertes Führungszeugnis
  • ärztliches Attest
  • ausgefüllter Fragebogen
  • Lebensbericht (mit Informationen zur eigenen Kindheit, Lebenssituation, Motivation)
  • Einkommensnachweise

Voraussetzungen

Um als Pflegeeltern infrage zu kommen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • formale Kriterien:
    • intaktes Familienleben
    • ein dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechender Altersunterschied zwischen Ihnen und dem Pflegekind
    • ausreichender Wohnraum für ein (weiteres) Kind
      Ein eigenes Zimmer wäre ideal. Das Pflegekind kann aber auch ein Zimmer mit einem anderen Kind teilen.
    • gesicherten Verhältnisse
    • persönliche Zuverlässigkeit
  • persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten:
    Entscheidend sind Ihre Lebenseinstellung, Ihre Motivation zur Aufnahme eines Pflegekindes, Ihr Erziehungsstil und Umgang mit schwierigen Situationen. Weitere wichtige Voraussetzungen:
    • körperliche und seelische Gesundheit und Belastbarkeit
    • Freude am Zusammenleben mit Kindern, erzieherische Fähigkeiten, Einfühlungsvermögen und Geduld
    • Offenheit und Toleranz gegenüber ungewöhnlichen oder fremden Verhaltensweisen
    • genügend Zeit, um eine Beziehung zu dem Kind aufzubauen

Eine pädagogische Ausbildung ist nicht erforderlich.

Hinweis: Sie können unabhängig von Ihrem Familienstand (ledig, verheiratet, Lebenspartnerschaft, mit oder ohne Kinder) ein Pflegekind aufnehmen. Eigene Kinder spielen jedoch eine wesentliche Rolle. Für das Gelingen des Pflegeverhältnisses müssen Sie die Auswirkungen der Aufnahme eines Pflegekindes auf die eigenen Kinder bedenken.

Zuständigkeit

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.