EnergieSparCheck durchführen
Ablauf
Wenden Sie sich an einen Energieberater oder eine Energieberaterin und vereinbaren Sie einen Termin. Er oder Sie kommt zu Ihnen nach Hause und nimmt zunächst die notwendigen Gebäudeinformationen auf. Sie werden befragt zu
- bekannten Mängeln und Problemstellen am Gebäude (z.B. Undichtigkeiten) und
- Ihrem Heiz- und Lüftungsverhalten.
Anschließend werden die Daten computergestützt ausgewertet und ein Beratungsbericht erstellt. In einem zweiten Vor-Ort-Termin werden Ihnen die Ergebnisse erläutert.
Zum Abschluss des EnergieSparChecks erhalten Sie eine Urkunde.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.05.2014 freigegeben.
Gebühren
Die Gesamtkosten für den EnergieSparCheck betragen 300 Euro. Hiervon fördert das Land die Leistung der Energieberater und Energieberaterinnen mit 150 Euro. Die restlichen 150 Euro sind Ihr Eigenanteil, den Sie als Immobilieneigentümer oder -eigentümerin tragen müssen. Für jede weitere Wohneinheit erhöht sich der Förderanteil um 37,50 Euro.
Achtung: Die Eigenanteile erhöhen sich zur Anzahl der Wohneinheiten gleichermaßen um jeweils 37,50 Euro. Der Höchstsatz der Förderung beträgt damit 412,50 Euro für ein Gebäude mit acht Wohneinheiten.
Rechtsgrundlage
Vertrag zwischen dem Umweltministerium Baden-Württemberg und dem Baden-Württembergischen Handwerkstag
Sie schließen diesen Vertrag jährlich neu ab.
Text
Der EnergieSparCheck soll noch kundenfreundlicher gestaltet werden. Daher erhalten Sie nach Abschluss der Beratung einen Fragebogen. Sie können damit eine Bewertung abgeben über:
- die Leistung der Energiesparberater und Energiesparberaterinnen
- das Gesamtangebot des EnergieSparChecks
Unterlagen
falls vorhanden: Kopien der Gebäudepläne
Voraussetzungen
Ein- oder Mehrfamilienhaus, das
- Sie selber nutzen und
- höchstens acht Wohneinheiten hat.
Bei einem Mehrfamilienhaus müssen alle Wohneinheiten in den EnergieSparCheck mit einbezogen werden.