Erlaubnis zu Außenstart und Außenlandung von Luftfahrzeugen beantragen
Ablauf
Reichen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Fügen Sie dem Antrag die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder der berechtigten Person bei.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat ihn am 23.08.2013 freigegeben.
Gebühren
zwischen 25 und 260 Euro
Die Höhe ist abhängig von dem Gelände, auf dem Sie starten oder landen möchten.
Hinweis: Entstehen beim Start oder bei der Landung Schäden (auch Flurschaden), haben die Besitzer des Grundstücks ein Recht auf Schadensersatz.
Unterlagen
- Umgebungs- und Lagepläne
- Fotos des Startgeländes
- Zustimmung der Grundstückseigentümer/ Gemeindeverwaltung
Voraussetzungen
Wenn Sie auf einem Gelände außerhalb eines Flugplatzes landen oder starten möchten, benötigen Sie die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder einer berechtigten Person für das Gelände.
Bei Hubschraubern brauchen Sie zusätzlich die Zustimmung der Gemeinde.
Zuständigkeit
Luftfahrtbehörde ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich das Fluggelände befindet.