Entschädigung bei Verspätung im Eisenbahnverkehr beantragen
Ablauf
Die Entschädigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Dazu müssen Sie sich die Verspätung oder den Ausfall des Zuges auf Ihrer Fahrkarte oder dem Fahrgastrechte-Formular bestätigen lassen.
Bestätigungen erhalten Sie:
- vom Zugbegleitpersonal oder
- an einer Informations- oder Servicestelle des Eisenbahnunternehmens wie zum Beispiel der DB Information oder dem DB Reisezentrum
Nähere Informationen zu Ihren Fahrgastrechten finden Sie in dem Fahrgastrechte-Formular. Dieses erhalten Sie
Bewahren Sie Ihre Originalfahrkarte und Belege über sonstige Mehraufwendungen auf.
Beispielsweise sind das
- Fahrkarten für tariflich höherwertige Züge und andere öffentliche Verkehrsmittel,
- Taxiquittungen oder
- Hotelrechnungen.
Bei Wochen- und Monatskarten des Nahverkehrs müssen Sie Verspätungsfälle nach Ablauf der jeweiligen Geltungsdauer gesammelt einreichen.
Bei Erhalt einer Entschädigung können Sie in der Regel zwischen einem Gutschein und einem Geldbetrag wählen.
Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, wenden Sie sich am besten an die neutrale Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp), Tel.: 030.6449933-0, E-Mail: kontakt@soep-online.de.
Oder Sie können Ihre Beschwerde an das Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, Tel.: 0228 30795-400, E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de als national zuständige Aufsichtsbehörde richten.
Einige Online-Formulare finden Sie im Reiter „Formulare & Onlinedienste“.
Frist
Sie müssen Ihre Ansprüche innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrkarte geltend machen.
Text
Informationspflicht als Bahnreisende
Als Fahrgast müssen Sie besonders folgende Informationsquellen beachten, um entscheiden zu können, ob eine Verspätung zu erwarten ist:
- Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen an Bahnhöfen und Haltestellen
- elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen, an Bahnhöfen oder Haltestellen
- Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen
- verfügbare Fahrplan- und Reisendeninformationsmedien
Unterlagen
- Fahrkarte im Original oder in Kopie; bei Zeitfahrkarten immer in Kopie
- bei personengebundenen Fahrkarten: ein Identitätsnachweis
- bei fehlendem Preisaufdruck auf der Fahrkarte: einen Kostennachweis
- das ausgefüllte und unterschriebene Fahrgastrechte-Formular; alternativ auch Darstellung Ihres Anliegens mit formlosem Schreiben möglich
- Belege über zu erstattende weitere Kosten wie zum Beispiel zusätzlich erworbene Fahrkarten, Taxi, Übernachtung im Original
- Bei Handy-Tickets: Buchungsbestätigung oder Online-Ticket mit Hinweis darauf, dass es sich um ein Handy-Ticket handelt
Tipp: Vergessen Sie nicht, Ihre Adresse und Ihre Bankverbindung anzugeben, wenn Sie eine Überweisung wünschen. Wenn Sie zusätzlich Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben, kann es die Bearbeitung bei möglichen Rückfragen erleichtern.
Voraussetzungen
- Ihr Zug
- hat mindestens 60 Minuten Verspätung oder
- fällt aus.
- Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss der Haftung vor. Gründe für einen Ausschluss der Haftung sind:
- außerhalb des Eisenbahnbetriebs liegende Umstände, die das Eisenbahnunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falls gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte
- Verschulden des Reisenden oder der Reisenden selbst
- Verhalten eines Dritten, welches das Eisenbahnunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte
Zuständigkeit
- für Erstattungen des Fahrpreises bei Nichtantritt der Reise in Folge des Ausfalls oder der Verspätung: das Unternehmen, bei dem Sie die Fahrkarte gekauft haben
- für Entschädigungen wegen einer Verspätung oder eines Ausfalls: in der Regel das Eisenbahnunternehmen wie die Deutsche Bahn, bei dem Sie den Fahrausweis gekauft haben
- das Servicecenter Fahrgastrechte, wenn Sie:
- keine Bestätigung Ihrer Verspätung auf einem Fahrgastrechte-Formular erhalten haben,
- nur eine Kopie Ihrer Fahrkarte einreichen möchten,
- Inhaberin oder Inhaber einer Zeitfahrkarte sind,
- Inhaberin oder Inhaber einer Fahrkarte im grenzüberschreitenden Verkehr oder einer Fahrkarte für eine Reisekette aus Zügen mehrere Eisenbahnunternehmen sind,
- Inhaber einer Fahrkarte für DB Autozug sind oder
- die Erstattung erforderlicher Mehraufwendungen wie für zusätzliche Fahrkarten wegen einer Verspätung oder eines Ausfalls beantragen möchten.
- Bei Fahrkarten eines Verkehrsverbundes der jeweilige Verkehrsverbund, wenn dieser die Bearbeitung der Fälle selbst übernimmt und nicht auf die jeweiligen Eisenbahnunternehmen oder das Servicecenter Fahrgastrechte verweist