Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO beantragen
Ablauf
Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung bei der zuständigen Handwerkskammer zusammen mit allen Unterlagen einreichen.
Auf Wunsch hört die Handwerkskammer die zuständige Fachorganisation an.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der
Baden-Württembergische Handwerkstag e. V. für die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern hat dessen ausführliche Fassung am 11.09.2012 freigegeben.
Gebühren
Es können Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.
Text
Nachdem Sie die Ausnahmebewilligung erhalten haben, kann die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen. Sie können auch eine Tätigkeit als technischer Betriebsleiter oder technische Betriebsleiterin in einem anderen Unternehmen wahrnehmen.
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis der Sachkunde oder der Qualifikation und/oder
- Nachweis über die Dauer der Berufsausübung im beantragten Handwerk (Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Arbeitszeugnisse, Referenzen), soweit vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Ausnahmegrund
Ein Ausnahmegrund für eine unbefristete Ausnahmebewilligung liegt vor, wenn Ihnen das Ablegen der Meisterprüfung ausnahmsweise nicht zugemutet werden kann. Als Ausnahmegründe kommen infrage: - fortgeschrittenes Alter (47 Jahre)
- Beschränkung auf eine Spezialtätigkeit
- gesundheitliche und körperliche Behinderungen
- Vorliegen anderer Prüfungen
- lange Wartezeiten bei Meisterprüfungen
- Ein Ausnahmegrund für eine befristete Ausnahmebewilligung kann vorliegen bei:
- längerer Arbeitslosigkeit
- Gelegenheit zu einer Betriebsübernahme
- Sachkundenachweis
für die Erteilung einer befristeten oder unbefristeten Ausnahmebewilligung: Der Nachweis - meisterähnlicher Kenntnisse und Fertigkeiten in dem betreffenden (Teil-)Handwerk sowie
- ausreichender kaufmännischer und allgemeinrechtlicher Kenntnisse
Hinweis: Falls kein ausreichender Qualifikationsnachweis möglich ist, können Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer formlosen Sachkundeprüfung nachweisen:
- Der Prüfer oder die Prüferin muss von der zuständigen Handwerkskammer beauftragt sein.
- Die Kosten der Prüfung müssen Sie selbst tragen.
Die Meisterprüfung müssen Sie bei einer befristeten Ausnahmebewilligung nachholen. Dafür haben Sie normalerweise höchstens zwei Jahre Zeit. Die Befristung richtet sich nach den jeweiligen Umständen. Sie müssen die Anmeldung zu allen Teilen der Meistervorbereitung und die Zulassung zur Meisterprüfung nachweisen.
Hinweis: Berücksichtigt wird Ihre Gesamtsituation. Zeit- oder Geldmangel und berufliche Überbeanspruchung sind kein Ausnahmegrund.
Zuständigkeit
die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte oder Ihr Wohnort liegt
Bezugsorttext
Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte oder Ihres Wohnortes an.