Eignung als sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung - Bestätigung beantragen
Ablauf
Die Eignungsbestätigung als sachverständige Stelle können Sie formlos beim Regierungspräsidium Tübingen beantragen.
Es prüft in Zusammenarbeit mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Ihre Eignung und stellt bei positivem Ergebnis die Eignungsbestätigung aus.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.06.2014 freigegeben.
Gebühren
allgemeine Verwaltungsgebühr zwischen 3 und 10.000 Euro
Unterlagen
- Angaben und Nachweise über die geeignete räumliche Unterbringung und die technische Ausstattung nach den Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
- Nachweis der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit (das heißt, neutrale und objektive Prüftätigkeit, wirtschaftliche Unabhängigkeit) der Leitung und des Personals
- Angaben zur Art der zu begutachtenden Heizkostenverteiler
- Nachweis über die für die Unterhaltung und den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Mittel
Hinweis: Das Regierungspräsidium Tübingen kann weitere Angaben und Unterlagen verlangen, soweit es für die Beurteilung der Bestätigungsvoraussetzungen erforderlich ist.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Eignungsbestätigung sind:
- Sie verfügen
- über umfangreiche messtechnische Anlagen und Ausstattungen zur Prüfung von Heizsystemen sowie
- über entsprechend fachkundiges Personal.
- Die messtechnischen Einrichtungen müssen die Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt erfüllen.
Diese sind Mindestanforderungen für die Prüfung von Heizkostenverteilern. Erkundigen Sie sich bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt nach den genauen technischen Anforderungen.
Zuständigkeit
das Regierungspräsidium Tübingen