Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Elektroschrott entsorgen

Ablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wo sich an Ihrem Heimatort die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.

Tipp: Viele Händler nehmen bei Lieferung eines neuen Großgerätes das alte Gerät kostenlos mit.

Achtung: Energiesparlampen müssen Sie über die Sammelstelle für Elektrogeräte entsorgen, wenn Ihr Händler diese nicht zurücknimmt.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.06.2014 freigegeben.

Gebühren

keine

Informationen

Waschmaschinen, Eierkocher und Computer - diese und andere Elektrogeräte, die Sie im Haushalt verwenden, müssen Sie früher oder später entsorgen.

Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie alte Elektrogeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Dort müssen die Geräte von den Herstellern zurückgenommen und sicher entsorgt werden.

Neben den kommunalen Stellen dürfen auch Hersteller und Vertreiber Elektroaltgeräte sammeln. Vereine, Verbände oder Dienstleister dürfen nur im Auftrag dieser drei sammeln.

Tipp: Ausführliche Informationen über die Entsorgung von Elektroschrott finden Sie im Internetauftritt der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg.

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

die Abfallbehörde

 

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt