Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Erlaubnis für Versteigerungen fremder Sachen als öffentlich bestellter Versteigerer beantragen

Ablauf

Sie müssen die öffentliche Bestellung bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sie überprüft anhand Ihrer Angaben und der eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ist das der Fall, werden Sie darauf vereidigt, dass Sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen. Sie erhalten eine Urkunde und einen Bescheid über die öffentliche Bestellung.

Hinweis: Um die erforderliche Sachkunde zu überprüfen, stellt die zuständige Stelle Sie gegebenenfalls einem neutralen und fachkundigen Gremium vor, das nach einem Gespräch oder einer Überprüfung Ihrer Kenntnisse ein Votum abgibt. In der Regel erfolgt dies bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, die generell an der Bestellung beteiligt wird.

Ihre öffentliche Bestellung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Die zuständige Stelle kann sie entweder allgemein aussprechen oder auf bestimmte Arten von Versteigerungen (z.B. Kunstgegenstände, Teppiche) beschränken, sofern für diese ein Bedarf an Versteigerungen besteht. Sie kann die Bestellung auch

  • mit Auflagen verbinden,
  • inhaltlich beschränken oder
  • befristen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat dessen ausführliche Fassung am 28.10.2014 freigegeben.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Informationen

Wenn Sie öffentliche Versteigerungen nach bestimmten Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Handelsgesetzbuchs (z.B. Pfandverkäufe, Notverkäufe) durchführen möchten, die zwangsweise angeordnet beziehungsweise umgesetzt werden, müssen Sie sich

  • öffentlich bestellen lassen und
  • als Versteigerer vereidigen lassen.

Der Eigentümer oder die Eigentümerin des Versteigerungsguts hat keinen Einfluss auf den Preis und das Mindestgebot. Er oder sie muss sich daher darauf verlassen können, dass Sie als besonders zuverlässige und qualifizierte Person seine oder ihre Eigentumsinteressen schützen.

 

 

Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel:
    • wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen
  • Nachweis der Erlaubnis für Versteigerungen
  • Nachweis besonderer Sachkunde (z.B. Liste der von Ihnen durchgeführten Versteigerungen oder der von Ihnen erstellen Gutachten)
  • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel:
      • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
      • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
      • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie in geordneten Vermögensverhältnissen leben.
  • Referenznachweis

Hinweis: Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen. Dies können beispielsweise sein:

  • Lebenslauf
  • Zeugnisse
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung
  • Gewerbeanmeldung
  • Bescheinigung der Gemeinde in Steuersachen

Voraussetzungen

  • Sie sind gewerbsmäßig als Versteigerer oder Versteigererin tätig oder bei diesen angestellt. Juristische Personen können nicht öffentlich bestellt werden.
  • wenn Sie die öffentliche Bestellung allgemein beantragen: besondere Sachkunde
    Als besondere Sachkunde gelten überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Bewertung beweglicher Haushaltsgegenstände, die oft an Pfandhäuser abgegeben werden (z.B. Hausrat, Teppiche, Schmuck, Möbel, Kunst)
  • wenn Sie die öffentliche Bestellung für bestimmte Arten von Versteigerungen beantragen: Nachweis besonderer Kenntnisse in den beantragten Gebieten
  • mehrjährige Berufserfahrung als Versteigerer. Sie sollten pro Jahr mehrere Versteigerungen durchgeführt haben
  • Kenntnis der Bestimmungen, die sich auf die Zuständigkeiten, die Rechte und die Pflichten von Versteigerern beziehen in
    • der Gewerbeordnung,
    • der Versteigererverordnung,
    • des Handelsgesetzbuchs und
    • des Bürgerlichen Gesetzbuchs
  • mehrjährige einwandfreie Ausübung des Versteigerergewerbes und besondere Vertrauenswürdigkeit
    Sie müssen Gewähr für die Unparteilichkeit und die Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten von öffentlich bestellten Versteigerern bieten und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.

Neben diesen Voraussetzungen müssen Sie eventuell ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben. Das steht im Ermessen der zuständigen Stelle.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise Ihren Wohnsitz haben