Engagementnachweis Baden-Württemberg beantragen
Ablauf
Den Engagementnachweis muss die Organisation über die Anmeldeseite beantragen.
Der Antrag geht automatisch zur Prüfung an das zuständige Ministerium. Dieses meldet dem Sozialministerium, ob die antragstellende Organisation berechtigt ist, Engagementnachweise auszustellen.
Bei positivem Prüfergebnis vergibt das Sozialministerium Log-in-Daten. Die Organisation kann den Engagementnachweis dann online ausfüllen und mit seinem Logo versehen. Eine von der ausstellungsberechtigten Organisation autorisierte Person muss den Engagementnachweis unterschreiben.
Tipp: Ausführliche Informationen zum genauen Vorgehen finden Sie in der Anleitung zur Ausstellung des Engagementnachweises.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 02.01.2013 freigegeben.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass in Ihrer Organisation Menschen ehrenamtlich oder bürgerschaftlich mitarbeiten. Dabei ist es unerheblich, ob sie regelmäßig oder zeitlich befristet tätig sind.
Zuständigkeit
- für die Prüfung des Antrags auf Ausstellung: das jeweils zuständige Ministerium
- für die Vergabe der Log-in-Daten für die Ausstellung: das Sozialministerium