Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
Ablauf
Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab sechs Jahren müssen ebenfalls ihre Fingerabdrücke abgeben.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.12.2014 freigegeben.
Gebühren
- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: EUR 100,00
- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: EUR 110,00
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um bis zu drei Monate: EUR 65,00
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um mehr als drei Monate: EUR 80,00
- Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG: EUR 135,00
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: EUR 250,00
- Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: EUR 200,00
Text
Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Unterlagen
- Reisepass oder Passersatzpapiere
- ein biometrisches Passfoto
- weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Erkundigen Sie sich zuvor bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Ihr Aufenthaltstitel gilt mindestens einen Monat.
Achtung: Ein vor 2011 bereits bestehender Aufenthaltstitel in Ihrem Reisepass oder Ihren Passersatzpapieren gilt weiter, längstens jedoch bis 31. August 2021. Beantragen Sie den elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat rechtzeitig vor Ablauf Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Reisedokumentes.
Zuständigkeit
die Ausländerbehörden bei den Landratsämtern und Bürgermeisterämtern der Großen Kreisstädte