Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

Ablauf

Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab sechs Jahren müssen ebenfalls ihre Fingerabdrücke abgeben.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.12.2014 freigegeben.

Gebühren

  • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: EUR 100,00
  • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: EUR 110,00
  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um bis zu drei Monate: EUR 65,00
  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um mehr als drei Monate: EUR 80,00
  • Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG: EUR 135,00
  • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: EUR 250,00
  • Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: EUR 200,00

Informationen

Seit 2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert

  • biometrische Merkmale (Foto, ab sechs Jahren zwei Fingerabdrücke),
  • Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. Auflagen) und
  • persönliche Daten.

Die Karte bietet Ihnen als weitere Funktionen

  • einen elektronischen Identitätsnachweis und
  • eine qualifizierte elektronische Signatur (elektronische Unterschriftsfunktion).

Die zuständige Stelle kann diese Funktionen auf Ihren Wunsch ein- oder ausschalten.

Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
  • Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

Tipp: Alles Wissenwerte zum elektronischen Aufenthaltstitel erhalten Sie in verschiedenen Sprachen auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Text

Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Unterlagen

  • Reisepass oder Passersatzpapiere
  • ein biometrisches Passfoto
  • weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind

Erkundigen Sie sich zuvor bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Ihr Aufenthaltstitel gilt mindestens einen Monat.

Achtung: Ein vor 2011 bereits bestehender Aufenthaltstitel in Ihrem Reisepass oder Ihren Passersatzpapieren gilt weiter, längstens jedoch bis 31. August 2021. Beantragen Sie den elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat rechtzeitig vor Ablauf Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Reisedokumentes.

Zuständigkeit

die Ausländerbehörden bei den Landratsämtern und Bürgermeisterämtern der Großen Kreisstädte