Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Ablauf

Sie müssen persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Führerscheinstelle. Ihre Wohnsitzgemeinde muss Ihre persönlichen Daten im Antrag bestätigen. Dort können Sie auch den Antrag einreichen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dessen ausführliche Fassung am 20.05.2014 freigegeben.

Gebühren

  • Ersterteilung: 55,60 Euro, wenn Sie bereits den EU-Kartenführerschein besitzen
  • Verlängerung: 51 Euro
  • Umtausch Ihres bisherigen Führerscheins in den Scheckkartenführerschein: zusätzlich 24 Euro

Hinweis: In diesen Gebühren sind die Kosten für die Einholung des Führungszeugnisses enthalten. Für die Ortskundeprüfung fallen zusätzliche Kosten an.

Informationen

Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von

 

  • Taxen
  • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr
  • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
  • Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern

Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von

 

  • Taxen und
  • Mietwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat

Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen. Informationen zur Verlängerung erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Fahrerlaubnis Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen".

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • Ortskundeprüfung: nur bei Taxen, Mietwagen und Krankenwagen
  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre)
  • Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:
    • einem Augenarzt oder einer Augenärztin
    • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
    • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
    • einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung
  • ärztliche Eignungsbescheinigung

Das Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

  • leistungspsychologisches Gutachten

Diese Untersuchung prüft beispielsweise Ihre

  • Belastbarkeit
  • Reaktionsfähigkeit
  • Orientierungsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit

Sie können den Nachweis erbringen durch:

  • ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
  • eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung
  • gegebenenfalls ein medizinisch-psychologisches Gutachten

Wenden Sie sich dazu an eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung. Sie müssen mit diesem Gutachten nachweisen, dass Sie der "besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen" gewachsen sind.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis sind:

 

  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
  • Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • persönliche Zuverlässigkeit: es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen
  • Nachweis der Ortskenntnis bei Taxen, Mietwagen und Krankenwagen

Zuständigkeit

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt