"europass Mobilität" beantragen
Ablauf
Der Betrieb oder die Bildungseinrichtung im Herkunftsland muss den europass Mobilität bei der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) online beantragen.
Neben der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) gibt es noch eine Reihe weiterer Ausgabestellen (z.B. die Industrie- und Handelskammern).
Frist
Der Betrieb oder die Bildungseinrichtung im Herkunftsland kann den europass Mobilität frühestens zehn Wochen vor Aufenthaltsbeginn beantragen.
Text
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten "europass Mobilität".
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Sie führen den Auslandsaufenthalt im Rahmen des Programms für Lebenslanges Lernen (PLL) durch. (bisher: EU-Bildungsprogramme LEONARDO DA VINCI, COMENIUS, ERASMUS und SOKRATES)
- Sie führen den Auslandsaufenthalt ohne Beteiligung am Förderprogramm unter folgenden Voraussetzungen durch:
- Ein Ausbilder oder eine Ausbilderin, ein Tutor oder eine Tutorin beziehungsweise eine vergleichbare Person betreut den Auslandsaufenthalt.
- Es handelt sich bei der Auslandstätigkeit um eine "alternierende" Ausbildung.
- Die Anerkennung und Anrechnung der Auslandstätigkeit ist im Rahmen der Ausbildung, des Studien- oder Bildungsganges möglich.
- Die Bildungsmaßnahme findet in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder in bestimmten Ländern statt, die EU-Beitrittskandidaten sind.