Ermäßigung der Telefongebühr beantragen
Ablauf
Sie können Ihren Antrag auf Ermäßigung der Telefongebühren direkt an die Deutsche Telekom AG senden oder bei einer Telekom-Servicestelle in Ihrer Wohnortnähe abgeben.
Tipp: Antragsformulare erhalten Sie bei den Telekom-Servicestellen. Oder Sie können den Antrag von der Internet-Seite der Deutschen Telekom AG herunterladen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 02.05.2011 freigegeben.
Frist
Der Vertrag kommt in der Regel mit Zugang der Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Bereitstellung der Leistung durch die Telekom.
Hinweis: Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.
Gebühren
Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom betragen monatlich:
- für den Sozialtarif 1: 6,94 Euro netto;
Dieser Tarif wird Kunden gewährt, die - wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen von der Rundfunkgebühr befreit sind oder
- BAföG-Leistungen empfangen
- für den Sozialtarif 2: 8,72 Euro netto;
Dieser Tarif wird blinden, gehörlosen oder sprachbehinderten Kunden mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent gewährt.
Die genannten Beträge sind Höchstbeträge. Wenn Sie die soziale Vergünstigung auf die Telefongebühr in einem Abrechnungszeitraum nicht ausschöpfen, verfällt der entsprechende Restbetrag. Vergünstigungen können nicht ganz oder teilweise in den folgenden Abrechnungszeitraum übertragen werden.
Auf die Grundgebühr und Kosten für sonstige Verbindungen wird keine Ermäßigung gewährt.
Die Vergünstigungen erhalten Sie als Privatkunde mit einem Festnetzanschluss auf selbstgewählte Standardverbindungen. Auf welche Produkte und Verbindungen der Sozialtarif überlassen wird, erfahren Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Sozialtarife oder in den Telekom-Servicestellen.
Voraussetzungen
- Telefonanschluss der deutschen Telekom
- Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder
- BAföG-Bezug oder
- Schwerbehinderung (blind, gehörlos oder sprachbehindert und Grad der Behinderung mindestens 90 Prozent)
Hinweis: Sie können die soziale Vergünstigung auch erhalten, wenn Sie mit Angehörigen, die die Voraussetzungen erfüllen, in Haushaltsgemeinschaft leben.
Wenn sich etwas an Ihren Voraussetzungen ändert, müssen Sie dies der Telekom mitteilen.
Tipp: Unter der Servicenummer 0800 33 01 000 der Deutschen Telekom AG erhalten Sie eine kostenfreie Beratung.