Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife - Aufnahme beantragen
Ablauf
Den Aufnahmeantrag richten Sie an das Berufskolleg, an dem die Ausbildung erfolgen soll.
Über Ihren Aufnahmeantrag entscheidet der Schulleiter. Sollten mehr Bewerbungen vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 02.03.2015 freigegeben.
Gebühren
Bei Privatschulen kann Schulgeld erhoben werden.
Text
Für die Dauer des einjährigen Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife können Sie eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.
Unterlagen
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Abschriften der für die Aufnahme vorausgesetzten Zeugnisse und Nachweise
- Erklärung, ob Sie
- bereits an einem Aufnahmeverfahren am einjährigen Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen haben oder
- einen Aufnahmeantrag an ein anderes Berufskolleg gerichtet haben oder
- bereits an Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen haben und mit welchem Ergebnis oder
- die Oberstufe eines Gymnasiums oder eines anderen zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife führenden Bildungsgangs besucht haben
Voraussetzungen
- mittlerer Bildungsabschluss
(Fachschulreife, Realschulabschluss, Versetzung in die Klasse 11 eines Gymnasiums G9, Versetzung in die Klasse 10 eines Gymnasiums G8 oder gleichwertiger Bildungsstand) - Abschluss einer mindestens zweijährigen und einschlägigen Berufsausbildung für das am aufnehmenden Berufskolleg angebotene berufsbezogene Schwerpunktfach
- in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder
- in Form einer schulischen Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder
- in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder
- einschlägige mindestens fünfjährige Berufserfahrung oder
- das Versetzungszeugnis in die zweite Klasse einer Fachoberschule, sofern die Fachrichtung der besuchten Fachoberschule der Fachrichtung des jeweiligen Berufskollegs entspricht
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse bei ausländischen Bewerbern und Bewerberinnen, die ihren mittleren Bildungsabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben
- für die Aufnahme in die hauswirtschaftliche, landwirtschaftliche, sozialpädagogische Richtung ist darüber hinaus auch ein qualifizierter Abschluss des "Dualen Berufskollegs Fachrichtung Soziales" möglich, wenn
- dort in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Biologie ein Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht und
- die Leistungen in diesen Fächern jeweils mindestens mit der Endnote "ausreichend" benotet wurden
Zuständigkeit
das jeweilige einjährige Berufskolleg