Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife - Aufnahme beantragen

Ablauf

Den Aufnahmeantrag richten Sie an das Berufskolleg, an dem die Ausbildung erfolgen soll.

Über Ihren Aufnahmeantrag entscheidet der Schulleiter. Sollten mehr Bewerbungen vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 02.03.2015 freigegeben.

Gebühren

Bei Privatschulen kann Schulgeld erhoben werden.

Informationen

Die Fachhochschulreife können Sie an einem Berufskolleg erwerben. Sie besuchen dort einen einjährigen Vollzeitunterricht. Das Bestehen der Abschlussprüfung befähigt Sie zu einem Studium an einer Fachhochschule.

Das einjährige Berufskolleg wird in vier Fachrichtungen angeboten:

  • gewerbliche Richtung
  • gestalterische Richtung
  • kaufmännische Richtung
  • hauswirtschaftliche/landwirtschaftliche/sozialpädagogische Richtung

Das erste Halbjahr gilt als Probezeit.

Einige Berufskollegs bieten anstelle des einjährigen Vollzeitunterrichts eine zweijährige berufsbegleitende Teilzeitform an.

Hinweis: Weitere Informationen zu diesem Bildungsgang und den Standorten der Berufskollegs in Baden-Württemberg finden Sie auf den Seiten des Kultusportals Baden-Württemberg.

Text

Für die Dauer des einjährigen Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife können Sie eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.

Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Abschriften der für die Aufnahme vorausgesetzten Zeugnisse und Nachweise
  • Erklärung, ob Sie
    • bereits an einem Aufnahmeverfahren am einjährigen Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen haben oder
    • einen Aufnahmeantrag an ein anderes Berufskolleg gerichtet haben oder
    • bereits an Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen haben und mit welchem Ergebnis oder
    • die Oberstufe eines Gymnasiums oder eines anderen zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife führenden Bildungsgangs besucht haben

Voraussetzungen

  • mittlerer Bildungsabschluss
    (Fachschulreife, Realschulabschluss, Versetzung in die Klasse 11 eines Gymnasiums G9, Versetzung in die Klasse 10 eines Gymnasiums G8 oder gleichwertiger Bildungsstand)
  • Abschluss einer mindestens zweijährigen und einschlägigen Berufsausbildung für das am aufnehmenden Berufskolleg angebotene berufsbezogene Schwerpunktfach
    • in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder
    • in Form einer schulischen Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder
    • in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder
    • einschlägige mindestens fünfjährige Berufserfahrung oder
    • das Versetzungszeugnis in die zweite Klasse einer Fachoberschule, sofern die Fachrichtung der besuchten Fachoberschule der Fachrichtung des jeweiligen Berufskollegs entspricht
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse bei ausländischen Bewerbern und Bewerberinnen, die ihren mittleren Bildungsabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben
  • für die Aufnahme in die hauswirtschaftliche, landwirtschaftliche, sozialpädagogische Richtung ist darüber hinaus auch ein qualifizierter Abschluss des "Dualen Berufskollegs Fachrichtung Soziales" möglich, wenn
    • dort in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Biologie ein Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht und
    • die Leistungen in diesen Fächern jeweils mindestens mit der Endnote "ausreichend" benotet wurden

Zuständigkeit

das jeweilige einjährige Berufskolleg