Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
Ablauf
Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich (möglich auch per Fax) bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, in dem die Fahrt beginnt(beziehungsweise Ihre Betriebsstätte oder Zweigniederlassung liegt). Sie müssen ein vorgeschriebenes Formular verwenden. Abhängig von der zuständigen Stelle erhalten Sie es dort oder können es im Internet herunterladen.
Schneller und komfortabler ist der Antrag über das Internet mithilfe des Onlinedienstes "VEMAGS – Verfahrensmanagement Großraum- und Schwerverkehr".
Die Straßenverkehrsbehörde hört die vom Transport und von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Stellen an. Nach Vorliegen aller Stellungnahmen erteilt sie einen Bescheid. Sie erhalten diesen zusammen mit Auflagen und Bedingungen. Bei Antragstellung über "VEMAGS" erhalten Sie den Bescheid über das Internet.
Gebühren
bis zu 767 Euro (je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis)
Voraussetzungen
Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn
- für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
- geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
- Sie eine unteilbare Ladung (bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen) befördern.
Zuständigkeit
die Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Ort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Bezugsorttext
Geben Sie in der Ortswahl
- den Namen des Ortes, in dem die Fahrt beginnt, oder
- den Standort der Betriebsstätte oder
- der Zweigniederlassung an.