Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Ablauf

Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich (möglich auch per Fax) bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, in dem die Fahrt beginnt(beziehungsweise Ihre Betriebsstätte oder Zweigniederlassung liegt). Sie müssen ein vorgeschriebenes Formular verwenden. Abhängig von der zuständigen Stelle erhalten Sie es dort oder können es im Internet herunterladen.

Schneller und komfortabler ist der Antrag über das Internet mithilfe des Onlinedienstes "VEMAGS – Verfahrensmanagement Großraum- und Schwerverkehr".

Die Straßenverkehrsbehörde hört die vom Transport und von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Stellen an. Nach Vorliegen aller Stellungnahmen erteilt sie einen Bescheid. Sie erhalten diesen zusammen mit Auflagen und Bedingungen. Bei Antragstellung über "VEMAGS" erhalten Sie den Bescheid über das Internet.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dessen ausführliche Fassung am 17.01.2013 freigegeben.

Gebühren

bis zu 767 Euro (je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis)

Informationen

Sie möchten am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug teilnehmen, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geltenden Grenzen überschreiten? Dafür benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis.

Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung - besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn

  • für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
  • geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
  • Sie eine unteilbare Ladung (bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen) befördern.

Zuständigkeit

die Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Ort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Bezugsorttext

Geben Sie in der Ortswahl

  • den Namen des Ortes, in dem die Fahrt beginnt, oder
  • den Standort der Betriebsstätte oder
  • der Zweigniederlassung an.