Eheurkunde - Ausstellung beantragen
Ablauf
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung beantragen.
Sie können die Urkunden auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,
- ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
- wie Sie Gebühren bezahlen können (z.B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).
Manche Gemeinden und Städte bieten Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.12.2014 freigegeben.
Gebühren
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 12,00
- Internationale Eheurkunde: je EUR 12,00
Unterlagen
- bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Vorfahren und Abkömmlinge, z.B. Eltern, Kinder, Enkelkinder
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Zuständigkeit
das Standesamt der Eheschließung