Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Eheurkunde - Ausstellung beantragen

Ablauf

Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung beantragen.

Sie können die Urkunden auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,

  • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
  • wie Sie Gebühren bezahlen können (z.B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

Manche Gemeinden und Städte bieten Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.12.2014 freigegeben.

Gebühren

  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 12,00
  • Internationale Eheurkunde: je EUR 12,00

Informationen

Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten der Ehegatten, vor allem über die in der Ehe geführten Familiennamen beziehungsweise Ehenamen sowie das Bestehen oder die Auflösung der Ehe, und enthalten folgende Informationen:

  • Vor- und Familiennamen der Eheleute vor der Eheschließung
  • Ort und Tag ihrer Geburten
  • Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sie sich aus dem Registereintrag ergibt
  • Ort und Tag der Eheschließung
  • Namen der Eheleute nach der Eheschließung

Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung.

Benötigen Sie weitere Eheurkunden können Sie diese jederzeit beantragen, z.B. in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren.

Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist

  • eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise
  • bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.

Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen die im Register vermerkt sind.

Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen

Internationale Eheurkunde

Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8.September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

Unterlagen

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Vorfahren und Abkömmlinge, z.B. Eltern, Kinder, Enkelkinder
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

Zuständigkeit

das Standesamt der Eheschließung