Erdbestattung
Ablauf
Eventuell muss bei der Friedhofsverwaltung ein Grabnutzungsrecht beantragt werden.
Frist
Die Erdbestattung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und muss innerhalb von vier Tagen durchgeführt werden. Diese Frist kann auf Antrag durch das Landratsamt beziehungsweise die Stadtverwaltung des Stadtkreises verlängert werden, wenn keine gesundheitlichen oder hygienischen Bedenken entgegenstehen.
Gebühren
Je nach Friedhofsverwaltung fallen unterschiedliche Grabnutzungsgebühren an.
Unterlagen
Todesbescheinigung
Voraussetzungen
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Bestattung vorgenommen werden kann:
- der Standesbeamte des Sterbeortes hat auf der Todesbescheinigung vermerkt, dass der Sterbefall im Sterbebuch eingetragen ist (Unbedenklichkeitsvermerk)
- die Todesart ist nicht (mehr) ungeklärt beziehungsweise die Freigabe der Leiche erfolgte durch die Staatsanwaltschaft oder den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts
Zuständigkeit
der jeweilige Friedhofsträger