Emissionserklärung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgeben
Ablauf
Die Emissionserklärung müssen Sie der zuständigen Stelle in elektronischer Form übermitteln. Nutzen Sie dafür das bundeseinheitliche Erfassungssystem BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung).
Tipp: Nähere Informationen zum Verfahrensablauf, der Software und den Terminen finden Sie im Portal der LUBW.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.10.2012 freigegeben.
Frist
Die Emissionserklärung müssen Sie alle vier Jahre für den Erklärungszeitraum bis zum 31. Mai des folgenden Jahres abgeben.
Voraussetzungen
Ihre Anlagen sind nach dem Immissionschutzgesetz und dem Anhang der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig.
Hinweis: Unter §1 Anwendungsbereich der 11. BImSchV sind diejenigen Anlagen genannt, die von der Erklärungspflicht befreit sind.
Zuständigkeit
die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)