Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten
Ablauf
Der Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft ist bei Ihrer Gemeinde-/ Stadtverwaltung zu stellen. Die Kommunalverwaltung prüft im Zuge der Antragstellung die Lebensverhältnisse der Familie und leitet den Antrag an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiter.
Der Bundespräsident stellt nach Prüfung der Voraussetzungen eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus. Diese wird den Eltern, zusammen mit dem Patengeschenk, von einem Repräsentanten Ihrer Gemeinde/Stadt ausgehändigt.
Der Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten steht Ihnen auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes zur Verfügung.
Frist
Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes zu stellen.
Unterlagen
- Familienstammbuch
- Geburtsurkunden der Kinder
Voraussetzungen
- Das Patenkind muss Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen.
Hinweis: Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes