Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Ablauf

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist in die Lohnsteuertabelle der Steuerklasse II eingearbeitet. Sofern Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale diese Steuerklasse aufweisen, müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen.

Wenn Sie bisher in einer anderen Steuerklasse eingruppiert waren und nun die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag erfüllen, müssen Sie eine Steuerklassenänderung beantragen

  • für Kinder unter 18 Jahren mit der "Versicherungserklärung zum Entlastungsbetrag für Alleinstehende (Steuerklasse II)" und
  • für Kinder über 18 Jahren mit dem "Antrag auf Lohnsteuer-Ermässigung".

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 13.11.2013 freigegeben.

Gebühren

Es entstehen keine Gebühren oder sonstige Kosten.

Informationen

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 1.308 Euro. Sie erhalten ihn automatisch, wenn Sie in Steuerklasse II eingruppiert sind. Er wird vom zu versteuernden Einkommen vor Anwendung des Steuertarifs abgezogen und bleibt damit steuerfrei.

 

Text

Auskünfte erteilt das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen.

Unterlagen

  • bei Geburt eines Kindes: Geburtsurkunde

Voraussetzungen

  • Sie sind alleinerziehend. Es leben keine anderen erwachsenen Personen in Ihrem Haushalt, die sich an der Haushaltsführung beteiligen.
  • Mindestens ein Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, gehört zu Ihrem Haushalt.
  • Sie wohnen in Deutschland oder haben hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt.

Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, verringert sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel.

Sie müssen Ihre Steuerklasse II ändern lassen, wenn Sie die Voraussetzungen im laufenden Jahr nicht mehr erfüllen. Ist Ihr Kind an mehreren Orten gemeldet, gilt das auch dann, wenn das Kindergeld künftig an den anderen Elternteil ausgezahlt wird.

Nicht ehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Kindern steht der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht zu.

 

Zuständigkeit

Ihr Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen