Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
Ablauf
Sie müssen die Namensänderung schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.
Sie erhalten einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").
Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Kartenführerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können.
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
Gebühren
- Führerscheintausch in einen Kartenführerschein wegen Datenänderung (bei alten grauen oder rosafarbenen Führerscheinen): 24 Euro
- Führerscheintausch bei Datenänderung (bei Kartenführerscheinen): 8,70 Euro
Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") ist gebührenfrei.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- alter Führerschein
- ein biometrisches Passfoto
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich
beglaubigte Abschrift der Eheurkunde - bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich
Namensänderungsurkunde vom Standesamt beziehungsweise Reisepass oder Personalausweis, in dem der neue Name vermerkt ist - wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist: zusätzlich
Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), sofern der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde
Zuständigkeit
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt