Finanzdienstleistungen (Gewerbeordnung) - Erlaubnis beantragen
Ablauf
Die Erlaubnis müssen Sie bei der für Sie zuständigen IHK beantragen. Die notwenigen Formulare erhalten Sie dort.
Die Behörde prüft anhand Ihrer Angaben und Unterlagen Ihre Berechtigung. Zum Nachweis der Sachkunde müssen Sie möglicherweise eine Sachkundeprüfung vor der IHK ablegen. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Wenn Ihnen die IHK die Erlaubnis erteilt, werden Sie automatisch in das Vermittlerregister eingetragen.
Haben Sie die Erlaubnis erhalten, müssen Sie Ihr Gewerbe vor Beginn Ihrer Tätigkeit anmelden.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.02.2013 freigegeben.
Frist
Die Erlaubnis können Sie jederzeit beantragen. Beachten Sie aber die unterschiedlichen Anmeldefristen für die Sachkundeprüfung bei der IHK.
Gebühren
Für die Erteilung der Erlaubnis und die Sachkundeprüfungen entstehen unterschiedliche hohe Gebühren. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer IHK.
Text
Ausnahmen und Übergangsbestimmungen
Für Inhaber und Inhaberinnen von 34c GewO-Erlaubnissen gilt folgendes:
- Sie haben ab 1. Januar 2013 sechs Monate Zeit die neue Erlaubnis zu beantragen und sich ins Vermittlerregister eintragen zu lassen. Danach erlischt Ihre alte Erlaubnis automatisch.
- Um die neue Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihre alte Erlaubnisurkunde und den Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung vorlegen. Ihre Vermögensverhältnisse werden nicht überprüft. Den Sachkundenachweis müssen Sie bis 1. Januar 2015 erbringen.
- Sie waren seit 1. Januar 2006 ununterbrochen selbständig oder unselbständig in der Anlageberatung und -vermittlung tätig? Dann gilt für Sie eine Bestandschutzregelung ("Alte-Hasen-Regelung"). Die ununterbrochene Tätigkeit müssen Sie nachweisen. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer IHK.
Für Inhaber und Inhaberinnen von 34d/34e GewO-Erlaubnissen (Versicherungsvermittlung und -beratung) gelten Sonderregelungen bei der Sachkundeprüfung. Bitte erkundigen Sie sich bei der IHK, vor der Sie die Prüfung ablegen möchten.
Unterlagen
Hinweis: Die vorzulegenden Unterlagen (ausgenommen der Sachkundenachweis) dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:
- persönliche Zuverlässigkeit
Als zuverlässig gilt regelmäßig nicht, wer in den letzten fünf Jahren wegen eines der folgenden Verstöße rechtskräftig verurteilt wurde: - Verbrechen
- Diebstahl
- Unterschlagung
- Erpressung
- Betrug
- Untreue
- Geldwäsche
- Urkundenfälschung
- Hehlerei
- Wucher
- Insolvenzstraftaten
- geordnete Vermögensverhältnisse, das bedeutet,
- es läuft kein Insolvenzverfahren gegen Sie und
- Sie sind nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Mindestversicherungssumme: - 1.130.000 Euro pro Versicherungsfall und
- 1.700.000 Euro für alle Versicherungsfälle
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde, möglich durch:
- Sachkundeprüfung vor der IHK oder
- gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung
Tipp: Welche Ausbildungsabschlüsse einer Sachkundeprüfung gleichgestellt sind und welche Zeiten der Berufserfahrung Sie möglicherweise nachweisen müssen, können Sie im Merkblatt "Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler" der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg nachlesen.
Zuständigkeit
die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk sich Ihr Gewerbebetrieb befindet