Feststellung der Vaterschaft beantragen
Ablauf
Den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft müssen Sie schriftlich beim zuständigen Familiengericht (Amtsgericht) einreichen. Zuständig ist das Familiengericht, in dessen Bezirk sich das Kind gewöhnlich aufhält.
Der Vaterschaftsnachweis wird normalerweise durch ein Abstammungsgutachten geführt. Anhand des Gutachtens stellt das Gericht fest, ob eine Vaterschaft besteht.
Hinweis: Bei ehelich geborenen Kindern gilt der Ehemann der Mutter als Vater des Kindes.
Wenn eine Witwe innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod ihres Mannes ein Kind zur Welt bringt, gilt der verstorbene Ehemann als Vater des Kindes.
Vater im rechtlichen Sinn ist überdies, wer die Vaterschaft (mit Zustimmung der Mutter) anerkennt.
Nähere Informationen zu den rechtlichen Aspekten der Vaterschaft erhalten Sie im Kapitel "Vaterschaft".
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 07.01.2013 freigegeben.
Frist
keine
Achtung: Es kann für einen Antrag auf Feststellung nötig sein, zuerst eine bestehende rechtliche Vaterschaft durch Anfechtung zu beseitigen. Wenn Sie die Anfechtungsfrist versäumen, blockiert das auch den Antrag auf Feststellung.
Gebühren
keine Angabe möglich
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
Die Vaterschaft muss ungeklärt sein, das heißt, es gibt keinen rechtlichen Vater.
Zuständigkeit
das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich das Kind gewöhnlich aufhält
Hinweis: Da es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.