Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
Ablauf
Sie müssen die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Zusätzlich müssen Sie den "Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" ausfüllen. Für jede Begleitperson benötigen Sie eine eigene "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17".
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung. Diese ist der Nachweis Ihrer Fahrberechtigung. Sie gilt nur im Inland. Nach Ihrem 18. Geburtstag können sie die Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Stelle in einen Kartenführerschein umtauschen.
Frist
- Für das Ablegen der Prüfungen:
- Theoretische Prüfung: frühestens drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag
- Praktische Prüfung: frühestens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag
- Für den Umtausch der Prüfbescheinigung in einen Kartenführerschein:
- Innerhalb von drei Monaten nach Ihrem 18. Geburtstag
Gebühren
Im Vergleich zum "normalen" Führerschein fallen folgende zusätzliche Gebühren an:
- für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung: 7,70 Euro
- für die Überprüfung einer Begleitperson: jeweils zwischen 1,50 Euro und 10 Euro
- für die Auskunft über eine Begleitperson im Fahreignungsregister: je 3,30 Euro
Unterlagen
Sie möchten am Begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen? Dann müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Zusätzlich müssen Sie für jede Begleitperson das Formular "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vorlegen:
- Personalien und Unterschrift
- Kopie des Personalausweises
- Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis, (Kopie des Führerscheins)
Voraussetzungen
Die Jugendlichen
- müssen mindestens 16,5 Jahre alt sein,
- benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern) und
- dürfen bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren.
Die Begleitperson
- muss namentlich benannt sein,
- muss über 30 Jahre alt sein,
- muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein und
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.
Zuständigkeit
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt