Fortbildungen für Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung (GRUNDTVIG) - Zuschuss beantragen
Ablauf
Sie müssen den Zuschuss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Füllen Sie hierzu das dafür vorgesehen Antragsformular von Grundtvig aus.
Das Formular kann heruntergeladen werden. Die im Formular enthaltene Checkliste enthält die formalen Anforderungen für das Ausfüllen des Formulars.
Achtung: Ermitteln Sie die angestrebte Fördersumme genau, bevor Sie diese in das Formular eintragen. Die Summe kann nachträglich nicht mehr erhöht werden.
Das ausgefüllte Antragsformular müssen Sie zweimal an die zuständige Stelle senden. Einmal per E-Mail und einmal mit allen Anlagen per Post. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Der nationale Auswahlausschuss bewertet Ihren Antrag und entscheidet über seine Förderfähigkeit. Wenn die Förderung bewilligt wird, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung und eine Finanzhilfevereinbarung. Mit der Finanzhilfevereinbarung erhalten Sie auch ein Formblatt, das Sie beim Kursveranstalter beziehungsweise dem Praktikumgeber vorlegen. Auf dem Formblatt müssen diese Ihre Teilnahme bestätigen.
Die Laufzeit richtet sich je nach der bewilligten Aktivität (z.B. Kurs, Seminar). Sie kann von mindestens fünf Tagen bis zu höchstens sechs Wochen dauern.
Nach Beendigung der Maßnahme füllen Sie die Abrechnungs- und Berichtsunterlagen aus und reichen sie bei der zuständigen Stelle ein. Die Unterlagen für den Grundtvig-Abschlussbericht (Formular) finden Sie zum Download auf den Internetseiten des BiBB.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.12.2013 freigegeben.
Frist
Antragsfristen in 2012 (Datum des Poststempels):
- 16. Januar 2012: Die Aktivitäten müssen am oder nach dem 1. Mai 2012 starten.
- 30. April 2012: Die Aktivitäten müssen am oder nach dem 1. September 2012 starten.
- 17. September 2012: Die Aktivitäten müssen am oder nach dem 1. Januar 2013 starten, jedoch spätestens am 30. April 2013.
Einreichen der Abrechnungsunterlagen: mit Belegen innerhalb vier Wochen nach Teilnahme an der Maßnahme
Unterlagen
für Kurse, Seminare und Konferenzen:
- Bestätigung des Kursveranstalters über die vorläufige, unverbindliche Anmeldung
- Beschreibung des Inhalts der Maßnahme (z.B. Broschüre oder Ausdruck aus dem Internet)
für Praktika und Hospitationen:
- Bestätigung des Praktikumgebers (mit Angabe des Zeitraums und der geplanten Tätigkeiten)
- Praktikumsplan (mit Zeitplan, Angaben zu Inhalt, Ablauf und geplanten Aktivitäten)
- bei Freiberuflerinnen und Freiberuflern zum Nachweis der Selbständigkeit: zusätzlich eine Bestätigung des Finanzamtes beziehungsweise des Steuerberaters oder der Steuerberaterin über die Selbständigkeit beziehungsweise Kopie des Gewerbescheins
Voraussetzungen
Anforderungen an die antragstellende Person:
- Sie müssen im Bildungsbereich für Erwachsene tätig sein.
Zum Beispiel als - Lehrkraft oder Ausbilder beziehungsweise Ausbilderin,
- Leitung von Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Aufsichts- und Verwaltungspersonal,
- Bildungs- und Berufsberater beziehungsweise Bildungs- und Berufsberaterinnen,
- Sonderpädagoge, Sonderpädagogin, Sozialpädagoge, Sozialpädagogin oder Mediator beziehungsweise Mediatorin
- Sie müssen Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Anforderungen an die Maßnahme:
- Förderfähig sind Maßnahmen in den Staaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei.
- Die Maßnahme dauert zwischen einer Woche und sechs Wochen.
Ausnahmen sind Konferenzen: Diese dürfen kürzer dauern. Reisetage zählen nicht mit. - Bedingungen für die Förderung reiner Sprachkurse:
- Es dürfen nur Lehrkräfte zugelassen werden, die Themen der Erwachsenenbildung in einer Fremdsprache unterrichten wollen.
- Der Sprachkurs ist auf eine weniger verbreitete und unterrichtete Sprache der EU ausgerichtet.
- Veranstaltungsort in einem Land, in dem die Zielsprache tatsächlich gesprochen wird.
Die Maßnahmen sollten besonders die folgenden Inhalte behandeln:
- Arbeiten mit Benachteiligten
- sonderpädagogischer Förderbedarf
- demografischer Wandel
- ehrenamtliche Tätigkeit und Freiwilligendienst
- Integration von Migranten und Migrantinnen
- Management oder Finanzierung von Erwachsenenbildung und/oder Erwachsenenbildungseinrichtungen
- aktive Bürgerbeteiligung