Fernunterricht - Zertifizierung von Bildungsangeboten beantragen
Ablauf
Sie müssen die Zulassung des Bildungsangebotes beantragen. Die notwendigen Formulare und Formblätter für die Anlagen finden Sie auf den Internetseiten der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Sie müssen den Antrag mit allen Formblättern und Anlagen in zweifacher Ausführung bei der ZFU einreichen.
Tipp: Reichen Sie den Antrag zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen auf CD-ROM ein. Dies beschleunigt die Bearbeitung. Nähere Hinweise dazu finden Sie im Antragsformular.
Die ZFU entscheidet nach Prüfung der Unterlagen über die Zulassung.
Mit der Zulassung erhalten Sie eine Nummer. Diese
- müssen Sie in den Fernunterrichtsverträgen angeben und
- dürfen Sie in der Werbung verwenden.
Hinweis: Wollen Sie wesentliche Änderungen an bestehenden Fernlehrgängen vornehmen, müssen Sie das Zulassungsverfahren noch einmal durchlaufen. Übernehmen Sie bereits zugelassene Fernlehrgänge von anderen Bildungsanbietern ohne Änderungen, prüft die ZFU nur die Teilnehmerinformationen und das Vertragsformular.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.01.2015 freigegeben.
Gebühren
- Zulassung eines Fernlehrganges mit vorläufiger Zulassung: 200 Prozent des Verkaufspreises (mindestens EUR 950,00)
- Zulassung eines Fernlehrganges ohne vorläufige Zulassung: 150 Prozent des Verkaufspreises (mindestens EUR 950,00)
- Zulassung wesentlicher Änderungen eines Fernlehrganges: 50 Prozent des Verkaufspreises (mindestens EUR 200,00)
- Überprüfung des Fortbestandes der Zulassungsvoraussetzungen: 30 Prozent des Verkaufspreises
Unterlagen
Die folgenden Unterlagen benötigen Sie gleich bei Antragstellung:
- Anmelde- und Vertragsvordrucke
- Informationsmaterial
- Lehrgangsplanung
- Prüfungsregelungen
- externe Vorgaben
- Liste aller vorgesehenen Lernmaterialien
- Arbeitsmaterialien
Daneben müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, die Sie auch nachreichen können, z.B.:
- Handels-/Vereinsregisterauszug
- Arbeitsanweisungen
- Teilnehmerkosten
- Lernmaterialien auf CD
- Lernanleitung
- Angaben über Lehrkräfte, Moderatoren, Korrektoren
Tipp: Eine genaue Auflistung der notwendigen Unterlagen finden Sie in den Antragsformularen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zertifizierung sind:
- Die Fernlehrgänge sind geeignet, das von Ihnen angegebene Lehrgangsziel zu erreichen.
- Inhalt und Zielsetzung der Fernlehrgänge verstoßen nicht gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit.
- Sie weisen nach, dass
- eine Unterrichtung der Teilnehmenden rechtzeitig vor Abgabe des Vertragsangebots vorgesehen ist,
- die Unterrichtung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht
- Die Ausgestaltung der von Ihnen vorgesehenen Vertragsbedingungen entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
- bei berufsbildenden Fernlehrgängen: Der Fernlehrgang entspricht den Zielen der beruflichen Bildung in
- Inhalt,
- Dauer,
- Ziel und
- Art seiner Durchführung.
Rechtsgrundlagen für diese Punkte sind das Berufsbildungsgesetz oder andere Rechtsvorschriften der beruflichen Bildung, die auf den Fernunterricht anwendbar sind.
Können Sie das für Ihren Fernlehrgang verwendete Lehrmaterial noch nicht vollständig vorlegen, ist eine vorläufige Zulassung möglich.
Voraussetzungen sind:
- Sie müssen die Lehrgangsplanung (Konzept) abgeschlossen haben.
- Die bisherige Lehrgangsplanung lässt darauf schließen, dass nach Fertigstellung Inhalte und Zielsetzungen vorliegen, die einer Zulassung nicht entgegenstehen.
- Sie gewährleisten aufgrund Ihrer bisherigen Tätigkeit, dass das Fernlehrmaterial
- innerhalb kürzester Zeit fertiggestellt ist und
- den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Sie weisen nach, dass eine Unterrichtung der Teilnehmenden, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, rechtzeitig vor Abgabe des Vertragsangebots vorgesehen ist.
- Die Ausgestaltung der von Ihnen vorgesehenen Vertragsbedingungen entspricht den gesetzlichen Anforderungen.