Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen
Ablauf
Wollen Sie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, müssen Sie zunächst die Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats einholen. Sie müssen ihn außerdem darüber unterrichten, welche Aufgaben Sie der Fachkraft übertragen wollen.
Sie müssen die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen. In dieser Bestellung müssen Sie ihre Aufgaben genau beschreiben.
Hinweis: Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit (z.B. freiberufliche Tätige oder sicherheitstechnische Dienste) müssen ein Zertifikat der Gesellschaft für Qualitätssicherung in der sicherheitstechnischen Betreuung (GQA) vorweisen können.
Tipp: Eine Liste gütegeprüfter Dienstleister finden Sie auf den Seiten der GQA.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.04.2012 freigegeben.
Frist
Sie müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, sobald Sie mindestens eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer beschäftigen.
Voraussetzungen
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit dürfen Sie nur folgende Personen einsetzen:
- "Sicherheitsingenieurinnen" und Sicherheitsingenieure" mit der Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu führen
- staatlich anerkannte Technikerinnen und Techniker sowie Meisterinnen und Meister
Diese müssen
- über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen und
- eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur, Technikerin oder Techniker oder Meisterin oder Meister nachweisen.
Bei Sicherheitsingenieurinnen oder Sicherheitsingenieuren genügt eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur.
Tipp: Die erforderliche Fachkunde können geeignete Personen durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungsgang erwerben. Die Broschüre "Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit" der DGUV informiert Sie über die Inhalte dieser Ausbildung. Die Ausbildung zur Fachkraft erfolgt üblicherweise über den Unfallversicherungsträger. Eine Liste weiterer Ausbildungsträger erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Hinweis: Nähere Regelungen zu den Voraussetzungen enthält die DGUV Vorschrift 2.
Zuständigkeit
die Arbeitsschutzbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betriebssitz liegt
Arbeitsschutzbehörde ist,
- wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
- wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung