Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Führerschein - Erweiterung beantragen

Ablauf

Sie müssen die Erweiterung einer Fahrerlaubnis schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.

Nach bestandener Prüfung und Erweiterung der vorhandenen Fahrerlaubnis erhalten Sie einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dessen ausführliche Fassung am 20.05.2014 freigegeben.

Frist

Sie müssen die theoretische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle bestehen.

Die praktische Prüfung müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach der bestandenen theoretischen Prüfung bestehen.

Ansonsten verfällt der Prüfauftrag und Sie müssen einen neuen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis stellen.

Gebühren

  • Führerscheinerweiterung von den Klassen AM, L und T auf eine weitere Klasse unter Festsetzung einer Probezeit: 43,40 Euro
  • Führerscheinerweiterung von den Klassen A, B, C, D (einschließlich Anhänger und Unterklassen) auf eine weitere Klasse ohne Festsetzung einer Probezeit: 42,60 Euro

Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.

Informationen

Erwerben Sie zu einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklasse, beispielsweise den Motorradführerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.

Die Klassen

  • A, A1, A2, AM,
  • B, BE,
  • L und
  • T

werden unbefristet erteilt.

Eine erstmalig erteilte Fahrerlaubnis für das Führen von Lastkraftwagen der Klassen C1, C1E gilt bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Danach wird sie auf Antrag jeweils auf fünf Jahre befristet erteilt. Sind Sie beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1 45 Jahre alt oder älter, wird die Fahrerlaubnis von vornherein auf fünf Jahre befristet.

Die Fahrerlaubnis für die Klassen

  • C, CE,
  • D, D1, DE und D1E

ist auf fünf Jahre befristet.

Für manche Klassen müssen Sie nachweisen, dass Sie die "besonderen Anforderungen" wie beispielsweise Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit erfüllen. Dies gilt für

  • für den Erwerb der Klassen D, D1, DE und D1E und
  • wenn Sie diese Klassen über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus verlängern lassen möchten.

Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Hinweis: Informationen zu den Führerscheinklassen bieten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Fahrlehrerverband.

Unterlagen

bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Grundzüge in der Erstversorgung von Unfallverletzten)

bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E: zusätzlich

  • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis

Voraussetzungen

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die Vorschriften der Ersterteilung.

Ausnahmen bestehen für:

  • Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A
    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 beziehungsweise der Klasse A2 müssen Sie für die Erweiterung auf die Klasse A2 bzw. auf die Klasse A jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen.
  • Klasse T
    Wenn Sie noch im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 sind, erhalten Sie bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, die mit einer Umstellung auf den Kartenführerschein verbunden ist, auf Antrag auch die Klasse T. Sie müssen nachweisen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten. Dies können Sie beispielsweise mit einem Bescheid der Berufsgenossenschaft oder einer Bestätigung des Arbeitgebers belegen.

Zuständigkeit

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt