Führerschein (international) - beantragen
Ablauf
Sie müssen den Internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Eine persönliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Den Führerschein kann auch eine bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht) abholen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen je nach Angebot auch zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente/Unterlagen stellt die Führerscheinstelle den Internationalen Führerschein sofort aus.
Gebühren
- für den internationalen Führerschein je nach Stadt- oder Landkreis: zwischen EUR 12,20 und EUR 16,30
- bei Umtausch des bisherigen Führerscheins in den Kartenführerschein: zusätzlich EUR 24,00
Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") kostet Sie nichts.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- EU-Führerschein im Scheckkartenformat
- wenn Sie noch keinen Führerschein im Scheckkartenformat haben zusätzlich: Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), wenn der Führerschein nicht im Geltungsbereich der beauftragten Führerscheinstelle ausgestellt wurde
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind:
- Mindestalter: 18 Jahre
- EU- beziehungsweise EWR-Führerschein oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Wohnsitz in Deutschland an mindestens 185 Tagen im Jahr oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist
Zuständigkeit
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt