Führerschein - nach Entziehung neu beantragen
Ablauf
Sie können die Neuerteilung persönlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.
Sie können eine Expressbestellung beantragen. Dafür fällt eine Extragebühr an. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Behörde.
Frist
Den Antrag können Sie drei Monate vor Ablauf der gerichtlich verfügten Sperrfrist stellen.
Wurde Ihnen der Führerschein entzogen, weil Sie acht oder mehr Punkte im Fahreignungsregister haben, erhalten Sie einen neuen Führerschein frühestens, wenn die Entziehung des Führerscheins mehr als sechs Monate wirksam ist.
Wurde Ihnen der Führerschein entzogen, weil Sie einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen sind, erhalten Sie einen neuen Führerschein erst nach erfolgreicher Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Hinweis: Bei einem befristeten Fahrverbot erhalten Sie Ihren Führerschein nach Ablauf der Frist automatisch zurück.
Gebühren
je nach Stadt- oder Landkreis: unterschiedlich
Wenn Sie ein Führungszeugnis beantragen, entstehen weitere Kosten.
Text
Die gerichtliche Sperrfrist kann verkürzt werden, wenn Ihnen der Führerschein wegen erstmaliger Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss entzogen wurde. Wenn Sie an einer Nachschulung teilnehmen dürfen, erhalten Sie von der Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Informationsblatt. Dieses enthält nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und Kursveranstaltern.
Für die Kursteilnahme benötigen Sie eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" der Führerscheinstelle. Sie dürfen keine weiteren Verkehrsdelikte oder Straftaten, die Ihre Eignung in Frage stellen, begangen haben. Bei Blutalkoholwerten über 1,1 Promille müssen Sie sich vor Kursbeginn einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen. Bei Blutalkoholwerten von mehr als zwei Promille ist die Kursteilnahme ausgeschlossen.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- Strafbefehl oder Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
- bei Neuerteilung der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L oder T: zusätzlich
- Sehtestbescheinigung
- sofern der erloschene Führerschein vor dem 1. August 1969 erteilt wurde: zusätzlich Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Grundzüge in der Erstversorgung von Unfallverletzten)
- bei Neuerteilung der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE: zusätzlich
- Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung
- Zeugnis oder Bescheinigung über das Sehvermögen
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- für die Klasse D1, D1E, D oder DE: zusätzlich
- Nachweis, daß Sie die besonderen Anforderungen an Ihre Leistungsfähigkeit erfüllen
- Führungszeugnis
- gegebenenfalls medizinisch-psychologisches Gutachten zur Überprüfung, ob Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden
Voraussetzungen
Sie erhalten den Führerschein nicht automatisch neu. Nach Entziehung des Führerscheins oder dem Verzicht auf den Führerschein prüft die Führerscheinstelle genau, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Für die Neuerteilung gelten in der Regel dieselben Vorschriften wie für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis. Eine erneute Führerscheinprüfung brauchen Sie nur dann, wenn Sie die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen nicht mehr besitzen.
Zuständigkeit
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt