Führungslehrgang an der Führungsakademie - Teilnehmer anmelden
Ablauf
Die einzelnen Ressorts benennen besonders qualifizierte Mitarbeitende mit Führungspotenzial für eine Teilnahme am Programm der Führungsakademie. Externe Teilnehmende werden durch den Arbeitgeber benannt.
Die für den Führungslehrgang benannten Teilnehmenden nehmen im Rahmen der "Brücke zur Akademie" an einem Potenzial-Assessment-Center teil.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die
Führungsakademie Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 23.05.2012 freigegeben.
Frist
Es gilt die in der jeweiligen Ausschreibung genannte Anmeldefrist.
Gebühren
keine
Hinweis: Die Lehrgangskosten trägt das Land Baden-Württemberg.
Unterlagen
- bei Teilnehmenden aus der Landesverwaltung: keine
- bei externen Teilnehmenden:
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
Voraussetzungen
16 Plätze sind für Teilnehmende aus der Landesverwaltung reserviert. Diese müssen
- qualifizierte Universitätsabschlüsse haben,
- überdurchschnittlich beurteilt sein und
- sich in drei Stationen auf mindestens zwei Verwaltungsebenen bewährt haben.
Daneben lässt die Führungsakademie jedes Jahr bis zu zehn Teilnehmende zu, die aus folgenden Bereichen stammen:
- Wirtschaftsunternehmen,
- Kommunen,
- kirchlichen Einrichtungen und
- anderen Bereichen außerhalb der Landesverwaltung
Die Teilnehmenden aus diesen Bereichen müssen hinsichtlich der akademischen Bildung und Erfahrung vergleichbare Voraussetzungen erfüllen. Sie können nur ein Teilprogramm wählen und ein Praktikum bei Landeseinrichtungen absolvieren.
Zuständigkeit
die Führungsakademie Baden-Württemberg