Grundbuch - Aufteilung in Wohnungseigentum beantragen
Ablauf
Sie müssen die Eintragung beim Grundbuchamt beantragen. In der Regel wird die Eintragung jedoch von dem Notariat veranlasst, das die Teilungserklärung beglaubigt beziehungsweise den Teilungsvertrag beurkundet hat.
Das Grundbuchamt legt dann ein Wohnungsgrundbuch an. Dadurch wird die Teilung wirksam. Bei den Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die das Grundbuchamt für jeden Miteigentumsanteil (das heißt: für jede Wohnung) anlegt. Hier trägt es ein:
- den Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
- das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum
Hinweis: Lassen Sie sich am besten wegen der Formvorschriften von einem Rechtsbeistand beraten. Dieser hilft Ihnen, die Unterlagen in korrekter Form vorzubereiten.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.09.2014 freigegeben.
Gebühren
- Für das Beurkundungsverfahren einer Teilungserklärung: der halbe Gebührensatz
- Für das Beurkundungsverfahren eines Teilungsvertrags: der zweifache Gebührensatz
- Für die im Grundbuch vorzunehmenden Eintragungen: der einfache Gebührensatz
Die konkrete Gebühr errechnet sich ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung.
Geschäftswert ist der Wert des bebauten Grundstücks. Dies gilt auch bei einem noch zu errichtenden Bauwerk.
Weitere Informationen und Beispiele finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnotarkammer.
Zuständigkeit
das Grundbuchamt, in dessen Bezirk das Wohnhaus liegt.
Hinweis: In Baden-Württemberg sind die Grundbuchämter noch bei den Gemeinden angesiedelt. Die Grundbuchämter werden zurzeit schrittweise in die Amtsgerichte eingegliedert.
Auch durch Einführung der maschinellen Grundbuchführung besitzt nicht mehr jede Gemeinde ein Grundbuchamt. Ob die betroffene Gemeinde ein Grundbuchamt besitzt, erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung.