Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Grenzbescheinigung für ein Grundstück beantragen

Ablauf

Die Grenzbescheinigung können Sie bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Vermessungsingenieurinnen oder der zuständigen Vermessungsbehörde beantragen. Vermessungsbehörde ist, je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Sie können den Antrag formlos schriftlich, telefonisch oder per E-Mail stellen. Sie müssen das Flurstück (Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) angeben. Manche Behörden bieten ein eigenes Formular an.

Tipp: Sie können die Grenzbescheinigung auch gleichzeitig mit der Gebäudeeinmessung beantragen.

Die zuständige Stelle kann eine Ortsbesichtigung vornehmen, bevor sie die Grenzbescheinigung ausstellt.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 21.03.2013 freigegeben.

Frist

keine

Gebühren

abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand

Informationen

Die Grenzbescheinigung (auch "Grenzattest") ist eine Bescheinigung der Vermessungsbehörde (Katasteramt). Sie weist nach, dass

  • ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Baugrundstücks liegt oder
  • ein Überbau auf ein angrenzendes Grundstück vorliegt.

Meistens fordern Banken oder andere Kreditgeber Grenzbescheinigungen für Gebäude, für die sie Baukredite gewähren.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Eintrag des Gebäudes im Liegenschaftskataster
    Haben Sie den Grundriss des Gebäudes seit der letzten Vermessung ("Gebäudeaufnahme") geändert, ist eine neuerliche Einmessung nötig.
  • Sie sind antragsberechtigt. Antragsberechtigte sind:
    • Eigentümer und Eigentümerinnen
    • Erbbauberechtigte
    • Notariate
    • Banken
    • Dritte, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Zuständigkeit

  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Vermessungsingenieurinnen oder
  • die untere Vermessungsbehörde

Untere Vermessungsbehörde ist, je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.