Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen
Gebühren
Es fallen Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis an.
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Müssen fehlende Grenzpunkte wiederhergestellt werden, fallen zusätzlich für die Anzahl der festzustellenden Grenzpunkte Gebühren an.
Unterlagen
bei geplanten Änderungen der Grundstücksgrenzen:
- Plan, in welchem die geplante neue Grenze handschriftlich eingezeichnet ist
- gegebenenfalls Genehmigungen anderer Behörden (z.B. nach § 2 des Grundstücksverkehrsgesetzes beziehungsweise § 24 des Waldgesetzes)