Gesetzliche Krankenversicherung und Belastungsgrenze - Zuzahlungsbefreiung beantragen
Ablauf
Sie müssen die Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Das Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze müssen Sie durch Quittungen belegen.
Hinweis: Für jede Zuzahlung bekommen Sie eine personifizierte Quittung (z.B. von Apotheken). Heben Sie diese Quittungen gut auf. Das gilt natürlich auch für die Quittungen Ihrer Familienangehörigen.
Ihre Krankenkasse prüft, ob Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit werden können. Ist Ihre Belastungsgrenze erreicht, stellt Ihnen die Krankenkasse einen Befreiungsbescheid aus.
Hinweis: Haben Sie im laufenden Kalenderjahr bereits zu viele Zuzahlungen geleistet, bekommen Sie den Mehrbetrag von der Krankenkasse erstattet. Die Erstattung können Sie auch im Folgejahr noch beantragen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 08.02.2013 freigegeben.
Text
Eine Besonderheit gibt es beim Zahnersatz: Bei einem niedrigen Einkommen kann Ihre Krankenkasse nach Vorlage des Heil- und Kostenplans einen zusätzlichen Betrag gewähren. Der Kostenanteil der Krankenkasse ist allerdings auf den doppelten Festzuschuss begrenzt. Beachten Sie, dass Sie den Antrag auf Kostenübernahme stellen, bevor mit der zahnärztlichen Behandlung begonnen wird. Den Heil- und Kostenplan erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt ebenfalls vor Beginn der Behandlung.
Unterlagen
- für die Freistellung von den Zuzahlungen für den Rest des Jahres: Quittungen über geleistete Zuzahlungen
- Einkommensnachweise
- bei chronischer Krankheit: ärztliche Bescheinigung oder "Chronikerbescheinigung"
Zuständigkeit
Ihre Krankenkasse