Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln
Text
Als Arbeitgeber müssen Sie bei Verdacht auf Krankheitsfälle unter Ihrem Personal unverzüglich Maßnahmen ergreifen, die die Ausbreitung der Krankheit verhindern.
Des Weiteren müssen Sie Ihr Personal vor Aufnahme der Tätigkeit und einmal jährlich über die gesundheitlichen Anforderungen belehren und diese Belehrungen dokumentieren.
Voraussetzungen
Die Anforderungen nach dem Infektionsschutz gelten für Sie, wenn Sie
- in einem Betrieb beschäftigt sind, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und Sie dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommen oder
- in Küchen von Gaststätten und anderen Einrichtungen mit oder zu Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt sind.
Wenn Sie einer Beschäftigung nachgehen, bei der Sie mit Bedarfsgegenständen (z.B. Geschirr) so in Berührung kommen, dass eine Krankheit dadurch auf Lebensmittel übertragen werden kann, können die Beschäftigungsverbote auch für Sie gelten.
Zuständigkeit
- für die Überprüfung der gesundheitlichen Anforderungen: das Gesundheitsamt
Gesundheitsamt ist, - wenn Sie in Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung
- ansonsten: das Landratsamt
- für die Einhaltung der Hygienevorschriften: die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde
Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist, - wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt