Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Gaststättengewerbe - Weiterführung durch Erben anzeigen

Ablauf

Die Weiterführung des Gaststättenbetriebs müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Sie können dies mündlich oder (zu Zwecken einer ordnungsgemäßen Dokumentation) auch schriftlich beziehungsweise in elektronischer Form tun.

Hinweis: Den Beginn des Betriebs durch Sie selbst (aufgrund der Inanspruchnahme des Weiterführungsrechts) müssen Sie als Gewerbe anmelden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.08.2012 freigegeben.

Frist

Die Anzeige müssen Sie unverzüglich erstatten, wenn Sie von Ihrem Weiterführungsrecht Gebrauch machen.

Gebühren

keine

Informationen

Ist der Inhaber beziehungsweise die Inhaberin der Gaststättenerlaubnis verstorben? Dann dürfen Sie die Gaststätte aufgrund der bisherigen Erlaubnis weiterführen, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören:

  • Ehefrau oder Ehemann
  • Lebenspartnerin oder Lebenspartner
  • die minderjährigen Erbinnen und Erben während der Minderjährigkeit

Hinweis: Folgende Personen dürfen den Betrieb ebenfalls weiterführen, allerdings nur für bis zu zehn Jahre nach dem Erbfall:

  • Nachlassverwalterinnen und Nachlassverwalter
  • Nachlasspflegerinnen und Nachlasspfleger
  • Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstrecker

Text

Statt das Recht zur Weiterführung des Betriebs in Anspruch zu nehmen, können Sie auch eine eigene Gaststättenerlaubnis beantragen. Wollen Sie den Gaststättenbetrieb vor der Weiterführung verändern (z.B. zusätzliche Räumlichkeiten hinzunehmen), benötigen Sie auf jeden Fall eine Gaststättenerlaubnis.

Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Sterbeurkunde der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers
  • Nachweis, dass Sie zu dem oben bezeichneten Personenkreis der Weiterführungsberechtigten gehören
  • Unterrichtungsnachweis der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) (Bescheinigung der IHK über die Teilnahme an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen) oder Bescheinigung der IHK über das Vorliegen einer Abschlussprüfung eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufs, die die Unterrichtung entbehrlich macht
  • Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass Sie den Gaststättenbetrieb unverändert weiterführen.

Zuständigkeit

die Gaststättenbehörde

Gaststättenbehörde ist, je nach Ort, in dem die Gaststätte betrieben wird, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Bezugsorttext

Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.