Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Verdachtsmeldung nach § 11 GwG erstatten

Ablauf

Die Geldwäsche-Verdachtsmeldung müssen Sie mit den erforderlichen Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch erstatten. Senden Sie die Meldung und die Unterlagen an das Landeskriminalamt Baden-Württemberg in Stuttgart (Zentralstelle für Finanzermittlungen). Zusätzlich müssen Sie diese in Kopie an das Bundeskriminalamt in Wiesbaden (Zentralstelle für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen) übermitteln.

Darüber hinaus können Sie die Geldwäsche-Verdachtsmeldungen in den Fällen des § 11 GwG auch an die zuständige Bundesberufskammer schicken.

Hinweis: Die Formulare stehen Ihnen unter "Formulare & Onlinedienste" zur Verfügung. Hilfreiche Verwendungshinweise bietet Ihnen die Anlage 1 zum Formular "Verdachtsmeldung nach § 11 Geldwäschegesetz".

Über die Anzeige des Verdachts auf Geldwäsche müssen Sie schweigen. Sie dürfen Ihre Geschäfts- oder Vertragspartner keinesfalls davon informieren. Außerdem dürfen Sie die angetragene Transaktion zunächst nicht durchführen. In der Regel erhalten Sie binnen zwei Werktagen vom Landes- oder Bundeskriminalamt eine telefonische oder elektronische Benachrichtigung, ob Sie das Geschäft zum Abschluss bringen können oder Ihr Verdacht bestätigt wurde.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat dessen ausführliche Fassung am 27.09.2012 freigegeben.

Frist

Anzeige nach Auftreten des Verdachts: Unverzüglich.

Gebühren

keine

Informationen

Betreiben Sie ein Unternehmen oder Gewerbe im sogenannten Nichtfinanzsektor? Wenn Sie feststellen, dass Ihr Geschäftspartner Sie für anonyme Transaktionen zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht, müssen Sie dies anzeigen.

Hinweis: Sie verstoßen gegen Ihre Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG), wenn Sie Ihren Verdacht nicht an die zuständigen Stellen weitergeben.

Tipp: Weitere Informationen zum Thema "Geldwäsche" bieten Ihnen das Regierungspräsidium Freiburg, das Regierungspräsidium Karlsruhe, das Regierungspräsidiums Stuttgart und das Regierungspräsidiums Tübingen.

 

Unterlagen

  • Formular "Verdachtsmeldung nach § 11 Geldwäschegesetz"
  • Unterlagen, die zum Verdachtsmoment geführt haben

Zuständigkeit

das Landeskriminalamt Baden-Württemberg - Zentralstelle für Finanzermittlungen (ZFE)

Eine Kopie der Geldwäsche-Verdachtsmeldung senden Sie bitte an das Bundeskriminalamt - Zentralstelle für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (FIU Deutschland).

Darüber hinaus können Sie die Geldwäsche-Verdachtsmeldungen in den Fällen des § 11 GwG auch an die zuständige Bundesberufskammer schicken.