Gemeinschaftsschule - Kind für Aufnahme anmelden
Ablauf
Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Gemeinschaftsschule anmelden.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.12.2014 freigegeben.
Frist
Anmeldetermine für das Schuljahr 2014/15:
- für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: 25. und 26. März 2015
- für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: 29. April 2015
Unterlagen
- Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
- Blatt 4 "Anmeldung bei der weiterführenden Schule" der Grundschulempfehlung
Hinweis: Die Grundschulempfehlung und die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn Ihr Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.
Voraussetzungen
Eine Empfehlung für die Gemeinschaftsschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler. Sie ist in den Empfehlungen für die anderen Schularten jeweils enthalten.
Hinweis: Bezogen auf die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler erfüllen sie an der Gemeinschaftsschule die Leistungsanforderungen der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums.