Grünes Kennzeichen beantragen
Ablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen das grüne Kennzeichen bei der zuständigen Stelle beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) auf dem Kennzeichen an.
Tipp: Wenn Sie Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Gebühren
nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 26,80
Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder fallen zusätzlich an.
Text
Informationen zur Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen finden Sie auch im aktuellen Tipp des Finanz- und Wirtschaftsministeriums.
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/ Firmen:
- aktueller Nachweis über die Steuerbefreiung
- Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin oder des einzutragenden Halters. Das ist
- bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II und
- Übereinstimmungsbescheinigung (COC),
- bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/ Versionsschlüsselnummer nach § 20 Abs. 3 Satz 6 StVZO oder
- Datenbestätigung nach § 20 Abs. 3.a Satz 1 StVZO
- bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung/ COC), nationaler Typgenehmigung (Allgemeine Betriebserlaubnis/ ABE), Einzelgenehmigung oder einem Gutachten nach § 21 StVZO, für die bisher keine Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief ausgefüllt war, zusätzlich:
- Kaufvertrag oder Originalrechnung
- bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat: die Zollquittung/ Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Reservierungsbestätigung, wenn Sie ein Wunschkennzeichen reserviert haben
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern. Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung.
Zuständigkeit
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Bezugsorttext
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.