Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Grundstücksteilung - Erklärung abgeben

Ablauf

Um die Grundstücksteilung im Grundbuch eintragen zu lassen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle eine Erklärung abgeben.

 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz haben dessen ausführliche Fassung am 02.12.2014 freigegeben.

Gebühren

  • für die Vermessung: Gebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis. Die Höhe der Gebühr ist abhängig
    • von der Zahl der zu bildenden Flurstücke,
    • von der Zahl der Grenzpunkte und
    • vom Bodenrichtwert.
       
  • für Eintragungen in das Grundbuch: Gebühren, abhängig vom jeweiligen Geschäftswert.

Informationen

Bei der Teilung eines Grundstücks wird ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück eingetragen.

Sonderfälle

Die Grundstücksteilung muss von der Gemeinde beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden, wenn Ihr Grundstück:

  • in einem Umlegungsgebiet,
  • Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt oder
  • von einem eingeleiteten Enteignungsverfahren betroffen ist.

Tipp: Bei Fragen an die untere Baurechtsbehörde sollten Sie Angaben zu dem Grundstück wie z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer angeben.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit den neuen Flurstücksgrenzen
  • in den genannten Sonderfällen: gegebenenfalls die Genehmigung der Grundstücksteilung

Voraussetzungen

Sie haben die neuen Grenzen vermessen lassen (Vermessungsauftrag).

Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut ist oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen Sie keine Verhältnisse schaffen, die bauordnungsrechtlichen Vorschriften widersprechen. Vor allem müssen Sie die Abstandsvorschriften beachten. Gegebenenfalls müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung beantragen.

Durch die Teilung eines Grundstücks innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans dürfen Sie keine Verhältnisse schaffen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.

In den genannten Sonderfällen muss die Grundstücksteilung durch die Gemeinde, Umlegungsstelle beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden.

Zuständigkeit

das Grundbuchamt

Hinweis: In Baden-Württemberg ist das Grundbuchamt anders als in anderen Bundesländern nicht bei den Amtsgerichten, sondern bei den Gemeinden angesiedelt. Im Zuge der Einführung des maschinell geführten Grundbuchs wurden die Grundbuchämter einiger Gemeinden aufgehoben und ihre Bezirke den Grundbuchämtern anderer Gemeinden zugewiesen. Ob die Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, über ein Grundbuchamt verfügt beziehungsweise wohin Sie sich sonst wenden müssen, erfahren Sie bei der dortigen Gemeindeverwaltung.

Bezugsorttext

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der sich das Grundstück befindet.