Gewerbeabmeldung
Ablauf
Die Abmeldung Ihres Gewerbes müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle vornehmen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Für die Gewerbeabmeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe-Abmeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.
Wenn die Abmeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Abmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.
Erfolgt Ihre Gewerbeabmeldung schriftlich, erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung mit der Gebührenrechnung innerhalb von drei Tagen zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Abmeldung ausgehändigt.
Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Anzeige der Gewerbeabmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Hinweis: Steht die Aufgabe des Betriebs eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Wirtschaftsministerium hat ihn am 25.02.2011 freigegeben.
Frist
Die Anzeige Ihrer Gewerbeabmeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung beziehungsweise Betriebsauflösung fällig.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Unterlagen
ausgefülltes Formular
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung der bisherigen Betriebsstätte
Bezugsorttext
Geben Sie in der Ortswahl den bisherigen Standort Ihrer Betriebsstätte an.