Gymnasium - Kind für Aufnahme anmelden
Ablauf
Sie müssen Ihr Kind bei dem gewünschten Gymnasium anmelden.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.09.2014 freigegeben.
Frist
Anmeldetermine für das Schuljahr 2014/15:
- für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: 25. und 26. März 2015
- für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: 29. April 2015
Unterlagen
- Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
- Blatt 4 "Anmeldung bei der weiterführenden Schule" der Grundschulempfehlung
Hinweis: Die Grundschulempfehlung und die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie nicht vorlegen.
Voraussetzungen
Ihr Kind erhält eine Empfehlung für das Gymnasium, wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen des Gymnasiums entsprechen wird.
Hinweis: Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen.
Die Halbjahresinformation der Klasse 4 dient als Orientierungshilfe. Die Anforderungen des Gymnasiums erfüllt Ihr Kind üblicherweise, wenn es in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens „gut-befriedigend“ erreicht hat.
Zuständigkeit
das gewählte Gymnasium
Bezugsorttext
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