Genehmigung zum Betrieb von Krankentransporten beantragen
Ablauf
Die Genehmigung sollten entweder die Unternehmerin beziehungsweise der Unternehmer oder eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person persönlich beantragen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Angabe der antragstellenden Person
- Betriebsbereich
- Betriebs- und Vorhaltezeiten
- Benennung des Krankentransportwagens mit dem amtlichen Kennzeichen beziehungsweise Auflistung der Krankentransportwagen mit den amtlichen Kennzeichen
Je nach Angebot des Stadt- oder Landkreises liegen die Antragsformulare aus oder stehen zum Download zur Verfügung.
Die Betriebsaufnahme müssen Sie unter Angabe des Betriebsbereichs sowie der einzelnen Fahrzeuge jeweils mit amtlichem Kennzeichen bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.12.2012 freigegeben.
Gebühren
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Höhe der Gebühren.
Hinweis: Gesetzlichen Leistungsträgern im Rettungsdienst kann die zuständige Stelle die Gebühren verringern oder erlassen.
Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis der antragstellenden Person
- Nachweise der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs:
- Eigenkapitalnachweis beziehungsweise ein durch Steuerberaterinnen oder Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer oder ein Kreditunternehmen unterschriebenes Vermögensverzeichnis
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Bescheinigung in Steuersachen der Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über den Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- möglicherweise beglaubigte Abschrift der Eintragung ins Handels- oder Genossenschaftsregister beim Amtsgericht
- möglicherweise Gesellschaftsvertrag mit Liste der Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- Nachweis der Zuverlässigkeit der antragstellenden Person:
- Nachweis der fachlichen Eignung der antragstellenden Person
Diese gilt bei im Rettungsdienstgesetz genannten Rettungsdienstorganisationen als vorhanden. Bei anderen Unternehmen ist eine Eignungsfeststellung nur erforderlich, wenn Sie zum ersten Mal eine Genehmigung beantragen: - Nachweis einer dreijährigen, leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt, oder
- Nachweis der bestandenen Prüfung gemäß der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
- Nachweis der Prüfung als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter oder
- Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im Rettungsdienst
- sonstige Nachweise:
- Kopien der Fahrzeugscheine, aus denen hervorgeht, dass die Krankentransportwagen als solche anerkannt sind
- Nachweise der Hauptuntersuchung der Krankentransportwagen
- Nachweis über die ordnungsgemäße Besetzung der Krankentransportwagen mit zwei geeigneten Personen, wobei mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter die Patientinnen und Patienten betreuen muss (z.B. Dienstplan, Bescheinigung durch den Bereichsausschuss)
- Nachweis ordnungsgemäßer hygienischer Verhältnisse (z.B. durch Vorlage eines in Abstimmung mit einer Hygienikerin oder einem Hygieniker erstellten Hygieneplans)
- möglicherweise Vergütungsvereinbarung mit den Kostenträgern – diese können Sie auch nachreichen
Hinweis: In besonderen Fällen kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen (z.B. Punkte-Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, Übersetzungen).
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs
Entscheidend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmers oder der Unternehmerin. Die wirtschaftliche Grundlage für die Vorhaltung der Geschäftseinrichtung, der Fahrzeuge und des Personals muss ausreichend sein. - Zuverlässigkeit der antragstellenden Personen
Aufgrund der im Krankentransport betroffenen Rechtsgüter Leben und Gesundheit gelten für die Zuverlässigkeit strenge Regeln. - fachliche Eignung
Diese müssen Sie durch eine angemessene Tätigkeit in einem Straßenpersonenverkehrsunternehmen oder eine Prüfung nachweisen. Außerdem muss die Krankentransportunternehmerin oder der Krankentransportunternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person - die Rettungssanitäterprüfung abgelegt haben oder
- eine dreijährige Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen unter aktiver Teilnahme am Rettungsdienst nachweisen.
- Die eingesetzten Krankentransportwagen müssen besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als solche anerkannt sein. Diese Fahrzeuge müssen Sie im Einsatz mit zwei geeigneten Personen besetzen, wobei immer mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter die Patientinnen und Patienten betreuen muss.
Zuständigkeit
- wenn der Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
- wenn der Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
Bezugsorttext
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder Stadt Ihres Betriebssitzes an.