Hypothek oder Grundschuld bestellen
Ablauf
Das Grundpfandrecht bestellen Sie bei einem Notariat. Dort geben Sie auch die Erklärung ab, die für die Abtretung oder Löschung eines Grundpfandrechtes erforderlich ist.
Die Notarin oder der Notar
- bereitet die Unterlagen vor,
- erklärt die oft komplizierten Vertragsbestandteile und
- sorgt für die korrekte Grundbucheintragung.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.09.2014 freigegeben.
Gebühren
Je nach Einzelfall fallen unterschiedlich hohe Gebühren an. Informieren Sie sich bei Ihrem Notariat oder beim Grundbuchamt, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Text
Achtung: Haben Sie sich als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer - wie in der Praxis häufig - in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Form unterworfen,
- dass die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde gegen die jeweilige Eigentümerin oder den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zulässig sein soll, und
- ist die Unterwerfung in das Grundbuch eingetragen,
braucht die Bank Sie nicht vor einem Gericht auf Duldung der Zwangsvollstreckung zu verklagen. Eine solche Unterwerfungserklärung finden Sie in Formularen für Grundschulden.
Vollstreckt die Bank zu Unrecht, können Sie sich als Eigentümerin oder Eigentürmer vor Gericht verteidigen.
Unterlagen
Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Unterlagen notwendig. Informieren Sie sich bei Ihrem Notariat oder beim Grundbuchamt, welche Dokumente Sie benötigen.
Zuständigkeit
die Notariate und die Grundbuchämter
Hinweis: In Baden-Württemberg sind die Grundbuchämter noch bei den Gemeinden angesiedelt. Die Grundbuchämter werden zurzeit schrittweise in die Amtsgerichte eingegliedert.
Auch durch Einführung der maschinellen Grundbuchführung besitzen nicht mehr alle Gemeinden ein Grundbuchamt. Ob die betroffene Gemeinde ein Grundbuchamt besitzt, erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung.