Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Hypothek oder Grundschuld bestellen

Ablauf

Das Grundpfandrecht bestellen Sie bei einem Notariat. Dort geben Sie auch die Erklärung ab, die für die Abtretung oder Löschung eines Grundpfandrechtes erforderlich ist.

Die Notarin oder der Notar

  • bereitet die Unterlagen vor,
  • erklärt die oft komplizierten Vertragsbestandteile und
  • sorgt für die korrekte Grundbucheintragung.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.09.2014 freigegeben.

Gebühren

Je nach Einzelfall fallen unterschiedlich hohe Gebühren an. Informieren Sie sich bei Ihrem Notariat oder beim Grundbuchamt, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Informationen

Hypothek und Grundschuld sind Grundpfandrechte. Sie dienen dazu, Kredite abzusichern.

  • Die Hypothek sichert eine bestimmte Forderung.
  • Die Grundschuld ist nicht an eine bestimmte Forderung gebunden. Sie kann beliebig oft als Sicherheit verwendet werden, auch für neue Darlehen. Sie und eine kreditgewährende Bank regeln deshalb in einem gesonderten Sicherungsvertrag, welche Forderungen durch die Grundschuld gesichert werden. Bevor Sie Ihre Unterschrift unter einen Sicherungsvertrag setzen, sollten sich Sie sich über dessen genauen Umfang informieren und gegebenenfalls rechtskundigen Rat einholen. Aus dem Sicherungsvertrag ergibt sich in der Regel auch Näheres zur Art der Rückzahlung.

In der Praxis hat sich die Grundschuld durchgesetzt.

Hinweis: Im Einzelnen sind zahlreiche Fallgestaltungen vorstellbar. Deshalb ist eine Einzelberatung unerlässlich.

Grundpfandrechte können auch als Briefgrundpfandrechte begründet werden. Das erleichtert bei der Hypothek die Abtretung der hypothekarisch gesicherten Forderung und bei der Grundschuld die Übertragung der Grundschuld selbst.

Text

Achtung: Haben Sie sich als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer - wie in der Praxis häufig - in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Form unterworfen,

  • dass die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde gegen die jeweilige Eigentümerin oder den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zulässig sein soll, und
  • ist die Unterwerfung in das Grundbuch eingetragen,

braucht die Bank Sie nicht vor einem Gericht auf Duldung der Zwangsvollstreckung zu verklagen. Eine solche Unterwerfungserklärung finden Sie in Formularen für Grundschulden.

Vollstreckt die Bank zu Unrecht, können Sie sich als Eigentümerin oder Eigentürmer vor Gericht verteidigen.

Unterlagen

Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Unterlagen notwendig. Informieren Sie sich bei Ihrem Notariat oder beim Grundbuchamt, welche Dokumente Sie benötigen.

Zuständigkeit

die Notariate und die Grundbuchämter

Hinweis: In Baden-Württemberg sind die Grundbuchämter noch bei den Gemeinden angesiedelt. Die Grundbuchämter werden zurzeit schrittweise in die Amtsgerichte eingegliedert.

Auch durch Einführung der maschinellen Grundbuchführung besitzen nicht mehr alle Gemeinden ein Grundbuchamt. Ob die betroffene Gemeinde ein Grundbuchamt besitzt, erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung.