Haushaltsscheck für Minijobs in Privathaushalten einreichen
Ablauf
Sie können den Haushaltsscheck sowie einen speziellen Vordruck für Privathaushalte bei der Minijobzentrale der Bundesknappschaft herunterladen, direkt am Computer ausfüllen und ausdrucken.
Der Haushaltsscheck besteht aus drei Belegen:
- Beleg für die Minijob-Zentrale, deren Adresse bereits aufgedruckt ist
- Beleg für den Arbeitgeber
- Beleg für die Minijobberin oder den Minijobber
Sie als Arbeitgeber sowie die Minijobberin oder der Minijobber müssen den ausgefüllten Haushaltsscheck unterschreiben. Den Beleg für die Minijob-Zentrale müssen Sie dorthin senden.
Die Minijob-Zentrale errechnet den zu zahlenden Betrag. Sie zieht ihn im Lastschriftverfahren ein.
Hinweis: Die Bundesknappschaft übernimmt die Anmeldung bei der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.01.2013 freigegeben.
Frist
Die Minijob-Zentrale zieht die fälligen Beiträge halbjährlich ein:
- für die Monate Januar bis Juni: am 15. Juli des laufenden Kalenderjahres
- für die Monate Juli bis Dezember: am 15. Januar des Folgejahres
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- geringfügiges, sozialversicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis in einem Privathaushalt
- Erbringen von haushaltsnahen Dienstleistungen
Zuständigkeit
die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft