Halteverbotszone einrichten
Ablauf
Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie persönlich oder schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle beantragen.
Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Zuname
- neue und alte Adresse
- Telefon- und Fax-Nummer
- Zweck der Halteverbotszone (Durchführung eines Umzugs)
- Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
- Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
- Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
Machen Sie möglichst genaue Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und fügen Sie eventuell eine Skizze bei. - Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
Tipp: Wenn Sie eine Halteverbotszone kurzfristig einrichten müssen, sollten Sie den Antrag persönlich stellen.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.
Hinweis: Umzugsunternehmen übernehmen meistens die Beschaffung, Aufstellung und Entfernung der Halteverbotsschilder.
Frist
Sie müssen die Halteverbotsschilder etwa vier Tage vor dem Umzugstermin aufstellen.
Gebühren
je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich
Hinweis: Die genaue Höhe richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihrem Landratsamt.
Text
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.
Zuständigkeit
die Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Halteverbotsschild aufgestellt werden soll, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.